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  • 16.01.2026 · Nachricht · Geldbuße

    Reduzierung der Geldbuße bei positivem Nachtatverhalten

    | Von dem im Bußgeldbescheid verhängten Regelsatz einer Geldbuße kann zugunsten des Betroffenen gemäß § 17 Abs. 3 OWiG abgewichen werden, wenn der nur geringfügig vorgeahndete Betroffene mit der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Einzelintervention positives Nachtatverhalten gezeigt hat. |