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  • · Fachbeitrag · Fahrtenbuch

    Dauer und Umfang der Fahrtenbuchauflage

    Wird nach einem Verkehrsverstoß mit einem Fahrzeug eine Fahrtenbuchauflage angeordnet, die sich über einen Zeitraum von 30 Monaten auf den gesamten Fuhrpark des Halters erstreckt, ist das unverhältnismäßig und ermessensfehlerhaft, wenn keine tragfähigen Umstände für die Prognose festgestellt werden, dass weitere Verstöße mit anderen Fahrzeugen des Halters nicht aufgeklärt werden können und die angeordnete Dauer der Auflage behördeninternen Richtlinien widerspricht (VG Mainz 14.5.12, 3 L 298/12 MZ, Abruf-Nr. 121890).

    Praxishinweis

    Auf die Antragstellerin, ein Fuhrunternehmen, sind 93 Fahrzeuge zugelassen, u.a. auch ein Porsche. Mit dem wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Der Führer zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes konnte nicht festgestellt werden. Die daraufhin angeordnete Fahrtenbuchauflage wurde auf alle 93 Fahrzeuge des Fuhrparks über einen Zeitraum von 30 Monaten erstreckt. Das VG hielt diesen weiten Anordnungsbereich für unverhältnismäßig.

     

    Die Entscheidung ist aber nicht nur deshalb von Interesse, sondern auch wegen der Bemessung des Gegenstandswerts. Diesen hat das VG nämlich auf 558.000 EUR festgesetzt. Ausgegangen ist es von dem für die Verwaltungsgerichtsbarkeit erarbeiteten Streitwertkatalog hinsichtlich der Anordnung eines Fahrtenbuches mit 400 EUR je angeordneten Monat für jedes Fahrzeug - im Eilverfahren auf die Hälfte reduziert. Dies ergibt bei einer Fahrtenbuchauflage für einen Fahrzeugbestand von 93 Fahrzeugen bei einer angeordneten Dauer von 30 Monaten einen Betrag von 558.000 EUR. Ein Betrag, über den sich der Verfahrensbevollmächtigte des Fuhrunternehmens sicherlich freuen wird. Die Verwaltungsbehörde wird allerdings wegen der auf sie auf dieser Grundlage zukommenden hohen Gerichtskosten weniger erfreut sein.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 141 | ID 34353460