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  • · Fachbeitrag · Fahrerlaubnisrecht

    Überprüfung der Fahreignung älterer Kraftfahrer

    Bei Zweifeln am Fortbestand der Fahreignung in höherem Lebensalter kann eine Fahrprobe grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, um über die praktischen Fahrfertigkeiten Aufschluss zu geben (VG Düsseldorf 13.3.13, 6 L 299/13, Abruf-Nr. 131759).

     

    Praxishinweis

    Da gerade ältere Fahrerlaubnisinhaber mit langer Fahrpraxis psycho-physische Leistungsminderungen bis zu einem gewissen Grad durch Erfahrung und gewohnheitsmäßig geprägte Bedienungshandlungen ausgleichen können, ist die praktische Fahrprobe zur Feststellung einer solchen Kompensation anerkannt (vgl. BVerwG NJW 88, 925). Steht nach der Fahrprüfung die Fahrungeeignetheit fest, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, ohne dass ihr ein Ermessensspielraum eröffnet ist. Das Bedürfnis des Fahrerlaubnisinhabers nach fahrerlaubnispflichtiger motorisierter Fortbewegung muss in diesem Fall nach Auffassung des VG zurückstehen.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 124 | ID 39791410