14.07.2011 · Fachbeitrag ·
Fahrverbot
Von einem Regelfahrverbot kann bei einem Arbeitslosen abgesehen werden, wenn der sich in der Phase der unmittelbar bevorstehenden Existenzgründung befindet und für diese Tätigkeit, etwa zur Kundenakquise, auf die Nutzung des Fahrzeugs angewiesen ist (AG Wuppertal 8.4.11, 26 OWi 623 Js 1901/10-267/10, Abruf-Nr. 112399 ).