07.12.2012 · Nachricht · Fahrverbot
Jeder Autofahrer weiß es: Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut wird es kritisch – Bußgeld, Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis sind fast so sicher wie das Amen in der Kirche. Wie aber ist es, wenn der Grenzwert nur ein klitzekleines bisschen überschritten ist? Kann man darauf hoffen, dass das Gericht dann ein Auge zudrückt nach dem Motto: Fast nüchtern ist so gut wie ganz nüchtern?
> Nachricht lesen
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Kennzeichenmissbrauch
Ein Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG scheidet aus, wenn ein Fahrzeug, das im Inland keinen regelmäßigen Standort (mehr) hat, im Inland auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt wird und dieses mit einem ...
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Sondernutzung
Der Betrieb eines „Bierbikes“ auf öffentlichen Straßen ist straßenrechtlich dann nicht mehr Gemeingebrauch, sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, wenn eine Gesamtschau der äußerlich erkennbaren ...
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Mit der Beschwerde gegen die Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO kann keine inzidente Vorentscheidung über die gegen das Berufungsurteil eingelegte Revision erreicht werden, da die Beantwortung der Frage, ob dringende Gründe für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen, in diesem Verfahrensstadium nur noch davon abhängt, ob die Entscheidung über die (endgültige) Entziehung der Fahrerlaubnis unter revisionsrechtlichen Gesichtspunkten Bestand hat. Darüber ...
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Pflichtverteidiger
Zur Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn ggf. die Subsumtion des Sachverhalts unter die Voraussetzungen des § 268 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB Schwierigkeiten bereitet, wenn in rechtlicher Hinsicht umstritten ist, ...
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Akteneinsicht
Urheberrechtliche Bedenken stehen einer Vervielfältigung der bei der Verwaltungsbehörde vorhandenen Bedienungsanleitung zu einem Messgerät nicht entgegen (AG Parchim 8.10.12, 5 OWiG 407/12, Abruf-Nr. 123312 ).
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Terminsverlegung
Das berechtigte Interesse des Betroffenen auf Verteidigung durch einen Rechtsbeistand seiner Wahl ist im Rahmen der erforderlichen Abwägung mit dem Interesse der Justiz an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens angemessen zu berücksichtigen, wobei dem Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorrang gebührt (LG Neubrandenburg 13.2.12, 8 Qs 21/12, Abruf-Nr. 122744 ).