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  • 16.01.2015 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Klagen aus fremdem Recht – zu Risiken und Nebenwirkungen

    | Typisch für Verkehrsunfallprozesse, zumal bei reinen Höhestreitigkeiten, sind Klagen von Unfalldienstleistern aus dem abgetretenen Recht des Geschädigten. Mit der Kettenabtretung bringt BGH VA 15, 3 eine weitere Variante ins Spiel. Zessionsklagen eröffnen den Haftpflichtversicherern eine breite Palette spezieller Verteidigungsmöglichkeiten. VA bringt Sie auf den neuesten Stand (nur Haftpflicht, kein Kasko). |