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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Erstes Urteil zum neuen Kfz-Schadenrecht

    | Sind dem durch einen Unfall geschädigten Kfz-Halter infolge einer Reparatur tatsächlich MwSt-Aufwendungen entstanden, so kann er diese gem. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. neben dem im Übrigen fiktiv berechneten Netto-Schadenersatz auf Grund Sachverständigengutachtens geltend machen (AG Minden 10.12.02, 2 C 348/02, NJW 03, 833). (Abruf-Nr. 030592) |