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  • 22.12.2010 | Akteneinsicht

    Umfang der Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

    Der Verteidiger des Betroffenen hat im Rahmen des Bußgeldverfahrens, das eine Geschwindigkeitsüberschreitung zum Gegenstand hat, ein Recht auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, die auch dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden. Die Akteneinsicht wird in den Räumen der Verwaltungsbehörde gewährt. Dem steht nicht entgegen, dass der Verteidiger nicht ortsansässig ist. Der Fertigung von Kopien derselben stehen urheberrechtliche Bestimmungen zum Schutz dieser Aufzeichnungen entgegen (AG Gelnhausen 14.9.10, 44 OWi - 2945 Js 13251/10, Abruf-Nr. 103941).

     

    Praxishinweis

    Eine weitere Entscheidung zur Akteneinsicht des Verteidigers, die zumindest teilweise der h.M. in der Rechtsprechung entspricht. Diese geht inzwischen dahin, dass dem Verteidiger grundsätzlich Akteneinsicht in alle Unterlagen zu gewähren ist (vgl. dazu z.B. AG Bad Kissingen VA 07, 37; AG Neuruppin zfs 09, 178), nur über den Umfang und die Art wird gestritten. Teilweise werden in der Rechtsprechung der AG nämlich zwei Einschränkungen gemacht (vgl. AG Bad Kissingen, a.a.O.; AG Jena zfs 09, 178; AG Neuruppin zfs 09, 178): Da die Unterlagen ständig benötig würden, komme ein Versand nicht in Betracht, und: Der Fertigung von Kopien der Bedienungsanleitung stehe der urheberrechtliche Schutz dieser Aufzeichnungen entgegen. Dem ist in vergleichbaren Fällen entgegenzuhalten (vgl. dazu auch AG Erfurt VA 10, 125), dass die Grundsätze der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Einsichtnahme in die von einem Geschwindigkeitsverstoß gefertigte Videoaufnahme entsprechend angewendet werden müssen (vgl. dazu AG Kleve VA 08, 177). Zudem dürfte der sich aus § 147 StPO i.V.m. § 46 OWiG ergebende Anspruch auf rechtliches Gehör des Betroffenen dem Urheberrecht an der Bedienungsanleitung des Herstellers vorgehen. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsbehörde, im Bußgeldverfahren den Hersteller von Messgeräten zu schützen.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 16 | ID 141040