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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Abschleppen

    Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen ist rechtmäßig

    | Die seit 1997 in Nordrhein-Westfalen erhobene Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Kraftfahrzeugen ist rechtmäßig (OVG Münster, 28.11.00, 5 A 2625/00, rkr.). (Abruf-Nr. 010022) |