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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Erste Änderungen bei der Neuregelung des geplanten Fahreignungsregisters

    | Wir hatten in VA 12, 86 über die vom Bundesverkehrsminister Ramsauer geplante und angekündigte Neuregelung des derzeitigen Punktesystems berichtet. Nun sind erste Änderungen im angekündigten Neuregelungskonzept bekannt geworden. Diese gehen zurück auf die vom Ministerium im Internet durchgeführte Bürgerbeteiligung (wegen der Einzelh. s. www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/punkteforum-minister-ramsauer-setzt-haeufigste-buergerforderung-um.html ). Vorgesehen sind: |

     

    • Eine stärkere Differenzierung bei den Punkten: Aufgrund der Bürgerwünsche soll nun ein 3-Punkte-System eingeführt werden. Straftaten sollen mit 3 Punkten bewertet werden. Darunter fallen z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren im Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Nötigung.

     

    • Dies zieht eine Änderung innerhalb der Maßnahmenstufen nach sich. Die gelbe Stufe des „Punkte-Tachos“ soll nun ab Erreichen von 3 Punkten beginnen. Wer also eine Straftat begeht und dafür 3 Punkte erhält, erreicht damit sofort die gelbe Stufe und wird ermahnt. Das Prinzip, dass jede Maßnahmenstufe bis zum Entzug des Führerscheins durchlaufen werden muss, bleibt aber erhalten.
    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 118 | ID 34019080