Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Abschleppkosten

    Neun Argumente für das Abschleppen zur weiter entfernten Heimatwerkstatt

    | Sobald ein Geschädigter sein Fahrzeug über eine längere Distanz zur Heimatwerkstatt abschleppen lässt, wittert der gegnerische Haftpflichtversicherer Kürzungspotenzial bei den Abschleppkosten: Der Geschädigte habe seine Schadenminderungspflicht verletzt. Dabei gibt es gute Gründe, das Fahrzeug auch über längere Distanzen abschleppen zu lassen. UE listet sie in einer Checkliste auf und sagt Ihnen, wie durchschlagskräftig das einzelne Argument nach UE-Einschätzung ist und wie Sie die Argumente geschickt einsetzen. |

    Schnelle Entscheidung am Unfallort

    Die Situation: Der Geschädigte ist unverschuldet in einen Unfall verwickelt, möglicherweise zum ersten Mal und weit entfernt von der Heimat. Die Polizei ordert einen Abschleppunternehmer, damit die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt wird. Der Abschlepper kommt und fragt den Geschädigten: Wohin mit dem Unfallfahrzeug? Dass ihm da als erstes seine Heimatwerkstatt einfällt, liegt auf der Hand. Und schon ist das Unfallfahrzeug auf dem Weg dorthin.

     

    PRAXISHINWEIS | Dieser Beitrag befasst sich mit der Situation bei Haftpflichtschäden. In vermutlich allen Kaskoverträgen ist geregelt, dass die Abschleppkosten nur bis zu einer leistungsfähigen Werkstatt erstattet werden, die dem Unfallort am nächsten gelegen ist.

     

    Schadenminderungspflicht verletzt?

    Nun kommt der gegnerische Haftpflichtversicherer und behauptet, die Kosten für das Abschleppen seien zu hoch. Der Geschädigte habe seine Schadenminderungspflicht (§ 254 BGB) verletzt. Der Versicherer kürzt daher die Erstattung hinsichtlich der Abschleppkosten.

    Argumente für das Abschleppen zur Heimatwerkstatt

    Damit sollte sich der Geschädigte im Haftpflichtschadenfall nicht zufrieden geben. Es gibt eine Menge guter Gründe für das Abschleppen nach Hause. Diese finden Sie in der folgenden Checkliste:

     

    PRAXISHINWEIS | Argumentieren Sie gegenüber dem Versicherer oder im Prozess immer nur mit den Gründen, die auf den Fall Ihres Kunden zutreffen und ggf. bewiesen werden können.

     

     

    Checkliste / Argumente für das Abschleppen zur Heimatwerkstatt

    Argument

    Trifft zu

    Trifft nicht zu

    Durchschlagskraft

    • 1. Abwicklung der Reparatur und eventueller Nachbesserungsarbeiten ist für den Geschädigten in der Heimatwerkstatt einfacher.

    stark

    • 2. Mietwagenkosten wurden gespart, weil der Abschlepper den Geschädigten mit nach Hause genommen hat.

    mittel

    • 3. Taxi-, Bus- oder Bahnkosten wurden gespart, weil der Abschlepper den Geschädigten mit nach Hause genommen hat.

    mittel

    • 4. Durch das Abschleppen sind Standkosten bis zur Erteilung des Reparaturauftrags in der Fremdwerkstatt vermieden worden.

    "☐

    mittel

    • 5. Zusätzliche Fahrtkosten entstünden für Taxi-, Bus oder Bahn bei Fahrt zur Abholung des Fahrzeugs in weit entfernter Werkstatt.

    stark

    • 6. Das Abholen des reparierten Fahrzeugs bei einer Werkstatt nahe am Unfallort ist dem Geschädigten wegen des Zeitaufwands nicht zumutbar.

    "☐

    schwach

    • 7. Fahrzeug wurde immer in der selben Werkstatt repariert und gewartet (scheckheftgepflegt).

    stark

    • 8. Reparaturkosten der Heimatwerkstatt sind im Stundenverrechnungssatz niedriger als bei Unfallortwerkstatt, sodass allein dadurch die Abschleppkosten ganz oder teilweise kompensiert werden (z. B. aus der Großstadt auf‘s Land).

    stark

    • 9. Wenn sich das Fahrzeug bei der Begutachtung als Totalschaden entpuppt: Das war für den Geschädigten im Unfallzeitpunkt nicht erkennbar.

    schwach

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • Textbaustein 141: Abschleppkosten über weite Entfernungen (H) → Abruf-Nr. 42642608
    • Textbaustein 284: Kürzung der Abschleppkosten rechtswidrig (H) → Abruf-Nr. 32428000
    • Checkliste: „Argumente für ein Abschleppen zur weiter entfernten Heimatwerkstatt“ auf ue.iww.de → Abruf-Nr. 44747851
    • Beitrag „Abschleppen zur 120 km entfernten Heimatwerkstatt“, UE 7/2017, Seite 3 → Abruf-Nr. 44743215
    • Beitrag „Abschleppkosten bis zur Heimatwerkstatt erstattungsfähig“, UE 6/2016, Seite 4 → Abruf-Nr. 44060124
    Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 8 | ID 44745203