·Fachbeitrag ·Reparaturkosten
Schadenpositionen von A - Z beim Haftpflichtschaden: Alle kennen und erfolgreich durchsetzen
| Es gibt gute Gründe, die Checkliste „Schadenpositionen von A - Z beim Haftpflichtschaden“ zu lesen: Geschädigte kennen einzelne Schadenpositionen oft nicht. Versicherer negieren Schadenpositionen oder kürzen diese ‒ meist ungerechtfertigt. Kfz-Werkstätten sind betroffen, wenn sie die Ansprüche des Geschädigten aus abgetretenem Recht geltend machen. Ziel aller Beteiligten muss es sein, die Schadenpositionen lückenlos geltend zu machen (Kfz-Sachverständige müssen dies im Gutachten vorbereiten) und in voller Höhe gegenüber dem Versicherer durchzusetzen. |
Neues Wissen erwerben und nutzen
Die Checkliste zeigt Ihnen exemplarisch anhand von Entscheidungen, welche Schadenpositionen die Gerichte in jüngster Zeit zugunsten der Geschädigten anerkannt haben, d. h., welche Schadenpositionen die Versicherer erstatten müssen. Und die Erfahrung zeigt: Versicherer ziehen in der Regel vor Gericht den Kürzeren, wenn Schadenpositionen (schon) im Gutachten und in der Reparaturrechnung stehen. Die Erfahrung zeigt aber auch: Die Checkliste ist eine Momentaufnahme. Denn die Rechtsprechung zu den einzelnen Positionen unterliegt einem ständigen Wandel.
Gebrauchsanleitung zur Checkliste
- In der linken Spalte finden Sie alphabetisch sortiert die einzelne Schadenpositionen.
- In der zweiten Spalte stehen ‒ untermauert mit entsprechender Rechtsprechung ‒ die Argumente, wann und warum die Versicherer diese Positionen erstatten müssen.
- In der dritten Spalte erhalten Sie Hinweise, wo Sie in UE Unfallregulierung effektiv mehr zu diesem Thema erfahren, und welche Textbausteine (TB) Ihnen ggf. helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Mehr im Web auf ue.iww.de
Ergänzend zum Inhalt dieser Sonderausgabe finden Sie viele weitere nützliche Informationen auf der Website ue.iww.de:
- Dort können Sie die in der folgenden Übersicht zitierten Entscheidungen im Volltext ansehen: Dazu brauchen Sie nur die sechsstellige Abruf-Nr. in den Suchschlitz auf ue.iww.de eingeben und auf die Lupe klicken.
- Gleiches gilt für die Fundstellenhinweise auf die Beiträge in UE und für die Textbausteine. Mit der achtstelligen Abruf-Nr. können Sie diese aufrufen und Textbausteine in Ihre Textverarbeitung übernehmen. Voraussetzung dafür ist nur, dass Sie sich vorab mit Ihrer Abo-Nr. und Ihrer Postleitzahl auf ue.iww.de einmalig registrieren und Ihr Abonnement freischalten.
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Schadenposition | Ihre Argumente für eine Erstattungspflicht | Fundstellen und Textbausteine in UE und auf ue.iww.de | |
Ab- und Anmeldung |
| UE 3/2017, Seite 3 (Abruf-Nr. 44529100)
UE 11/2015, Seite 5 (Abruf-Nr. 44309160)
TB 249: Kosten für Zulassungsdienst sind zu erstatten (H) (Abruf-Nr. 42692252) | ☐ |
Abschleppen |
| UE 11/2014, Seite 1 (Abruf-Nr. 43016969)
UE 7/2017, Seite 3 (Abruf-Nr. 44743215)
TB 141: Abschleppkosten über weite Entfernungen (H) (Abruf-Nr. 42642608) | ☐ |
Schadenposition | Ihre Argumente für eine Erstattungspflicht | Fundstellen und Textbausteine in UE und auf ue.iww.de | |
Anwalt |
| UE 3/2015, Seite 4 (Abruf-Nr. 43186539)
(Abruf-Nr. 44727613) | ☐ |
Ausfallschaden |
| UE 9/2017, Seite 4 (Abruf-Nr. 44821099)
UE 8/2017, Seite 4 (Abruf-Nr. 44798025)
TB 328: Keine Pflicht zur Inanspruchnahme der Vollkasko (H) (Abruf-Nr. 35428400)
UE 5/2017, Seite 5 (Abruf-Nr. 44642064) | ☐ |
Auslagenpauschale | Siehe Kostenpauschale | ||
Beilackieren |
| UE-Sonderausgabe: „Lackierkosten ‒ Die Positionen im Überblick“, Seite 3 (Abruf-Nr. 43517390)
TB 394: Farbangleichende Beilackierung ‒ Anwalts-Info (H) (Abruf-Nr. 43423533) | ☐ |
Schadenposition | Ihre Argumente für eine Erstattungspflicht | Fundstellen und Textbausteine in UE und auf ue.iww.de | |
Beilackieren |
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(Abruf-Nr. 44698397) | ☐ |
Beipolieren | Ist der Originallack des Fahrzeugs durch Alterungseinflüsse bereits etwas matter, sind die Kosten für das Beipolieren und damit für den optischen Übergang von der reparaturlackierten Stelle zu den angrenzenden Bereichen erstattungspflichtig. Der Geschädigte hat Anspruch darauf, dass die Reparaturstelle nach der Reparatur nicht auffällt. Wenn Glanzunterschiede laut „hier!“ rufen, dann müssen sie zur Täuschung des Auges beseitigt werden. Wenn das durch Polierarbeiten geschieht, sind die Kosten dafür ein Teil des Schadens (AG Tübingen, Urteil vom 28.11.2014, Az. 3 C 911/13, Abruf-Nr. 145202). | UE-Sonderausgabe „Lackierkosten ‒ Die Positionen im Überblick“, Seite 5 (Abruf-Nr. 43517390) | ☐ |
Entsorgung | Entsorgungskosten sind vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstatten, wenn es Teile zum Entsorgen gibt. Dann reicht es, wenn die Kosten in der Reparaturrechnung aufgeführt sind (AG Hamburg Blankenese, Urteil vom 21.07.2017, Az. 532 C 110/17, Abruf-Nr. 195641).
Mehr dazu: Beitrag „Entsorgung beschädigter Reifen zu erstatten?“, UE 9/2016, Seite 11, Abruf-Nr. 44196456 | UE 9/2017, Seite 2 (Abruf-Nr. 44818897)
TB 418: Entsorgungskosten für beschädigte Reifen (H/K) (Abruf-Nr. 44225791) | ☐ |
Farbmusterblech | Die Kosten für die Erstellung eines Farbmusterblechs gehören zum Schadenersatz. Denn das Mischen der Farbe und die Farbangleichung sind zwingende Bestandteile der Reparaturlackierung (AG Meiningen, Urteil vom 11.08.2015, Az. 13 C 861/14, Abruf-Nr. 145188). | UE-Sonderausgabe „Lackierkosten ‒Die Positionen im Überblick“, Seite 5 (Abruf-Nr. 43517390) | ☐ |
Fehlerspeicher auslesen | Berechnet die Werkstatt in Übereinstimmung mit dem Schadengutachten das Auslesen des Fehlerspeichers nach der Reparatur, so sind diese Kosten vom Schädiger zu erstatten (AG Überlingen, Urteil vom 03.02.2017, Az. 1 C 215/16, Abruf-Nr. 191899). | UE 3/2017, Seite 3 (Abruf-Nr. 44533700) | ☐ |
Schadenposition | Ihre Argumente für eine Erstattungspflicht | Fundstellen und Textbausteine in UE und auf ue.iww.de | |
Felgen | Sonderfelge nicht mehr lieferbar ‒ vier neue? Ja, wenn die Felge definitiv nicht mehr lieferbar ist. Aber:
| (Abruf-Nr. 44782189) | ☐ |
Folieren | Muss unfallbedingt ein mit Werbefolie überzogenes Bauteil (z. B. eine Tür) erneuert werden und würde nur dieses Bauteil neu beklebt, wäre der Farbunterschied von neu zu alt aufgrund von Alterung, Witterung und Lichteinfluss deutlich zu sehen. Nach schadenrechtlichen Grundsätzen muss der Geschädigte einen Farbunterschied nicht hinnehmen. Er kann daher verlangen, dass die ganze Fahrzeugseite neu beklebt wird. Denn weil es ja gerade auf die optische Auffälligkeit des Fahrzeugs unter dem Werbeaspekt ankommt, muss der optische Eindruck „passen“. | UE-Sonderausgabe „Lackierkosten ‒ Die Positionen im Überblick“, Seite 4 (Abruf-Nr. 43517390) | ☐ |
Gutachten |
| UE 7/2017, Seite 3 (Abruf-Nr. 44738094)
UE 9/2017, Seite 3 (Abruf-Nr. 44821091) | ☐ |
Kleinteile |
| UE 6/2017, Seite 4 (Abruf-Nr. 44691051)
TB 316: Pauschale für Kleinersatzteile ist zu erstatten (H/K) (Abruf-Nr. 34006030) | ☐ |
Schadenposition | Ihre Argumente für eine Erstattungspflicht | Fundstellen und Textbausteine in UE und auf ue.iww.de | |
Kollateralschaden |
Mehr dazu: Beitrag „Scheinbar intakte Teile bei Ausbau beschädigt“, UE 2/2016, Seite 9, Abruf-Nr. 43818234 | UE 8/2016, Seite 1 (Abruf-Nr. 44173850)
UE 5/2015, Seite 2 (Abruf-Nr. 43339704)
UE 6/2015, Seite 2 (Abruf-Nr. 43388283)
TB 390: Scheibe bei Unfallreparatur zersprungen (H) (Abruf-Nr. 43354224)
TB 410: Scheinbar intakte Teile bei Ausbau beschädigt (H/K) (Abruf-Nr. 43838072) | ☐ |
Kostenpauschale (auch Aufwands-, Nebenkosten- oder Unkostenpauschale genannt) |
Wichtig | Nicht erstattet wird der Zeitaufwand für die Regulierung. | 20 Euro: KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2010, Az. 12 U 70/10, Abruf-Nr. 196444
25 Euro: OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.2013, AZ: 12 U 313/13, Abruf-Nr. 133853; OLG Nürnberg, Urteil vom 15.08.2008, AZ: 5 U 29/08, Abruf-Nr. 084000
30 Euro: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.03.2011, Az. 17 U 276/09, Abruf-Nr. 196445 | ☐ |
Kostenvoranschlag | Wenn der Versicherer vom Geschädigten oder vom Versicherungsnehmer die Beschaffung eines Kostenvoranschlags verlangt und der diesem Verlangen nachkommt, muss er die Kosten dafür erstatten. Die These, die Kosten würden bei einer Reparatur doch mit den Reparaturkosten verrechnet, ist nicht tragfähig (AG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2011, Az. 18 C 1575/11, Abruf-Nr. 112103). | UE 7/2011, Seite 3 (Abruf-Nr. 27813290)
TB 159: Kostenvoranschlagkosten nicht verrechnen (H) (Abruf-Nr. 34006320) | ☐ |
Schadenposition | Ihre Argumente für eine Erstattungspflicht | Fundstellen und Textbausteine in UE und auf ue.iww.de | |
Lackierräder | Im Streit stehen die Kosten für die Demontage der Räder und die Montage von „Lackierrädern“ vor der Lackierung und das Gleiche umgekehrt nach der Lackierung. Anlass sind die Warnungen der Hersteller und der Reifenproduzenten, die Originalreifen konnten während der forcierten Trocknung mit erhöhten Temperaturen am Ende gefährlichen Schaden nehmen.
Wichtig | Immer mehr Gerichte sehen klar und deutlich: Der Geschädigte darf sich auf das Schadengutachten verlassen. Erteilt er den Auftrag, so zu reparieren, wie vom Schadengutachter vorgesehen, hat er nichts falsch gemacht. Und die Werkstatt darf den Reparaturauftrag so abarbeiten und die Arbeiten entsprechend berechnen. So entschied das AG Hattingen, als der Versicherer die Notwendigkeit von Reinigungsarbeiten, Probefahrt und Lackierrädern bestritt. Das AG hat die Kosten samt und sonders zugesprochen, weil sie im Schadengutachten vorgesehen waren (AG Hattingen, Urteil vom 22.02.2017, Az. 16 C 93/16, Abruf-Nr. 192315). | UE-Sonderausgabe: „Lackierkosten - Die Positionen im Überblick“, Seite 2 (Abruf-Nr. 43517390)
TB 384: Lackierräder-Kosten sind zu erstatten (H/K) (Abruf-Nr. 43136517) | ☐ |
Mietwagen |
| UE 8/2017, Seite 5 (Abruf-Nr. 44789361)
(Abruf-Nr. 44689542)
UE 4/2017, Seite 6 (Abruf-Nr. 44551534)
Liste „Grundlage der Erstattung von Mietwagenkosten bei Unfallschäden an den deutschen Zivilgerichten“ (Abruf-Nr. 43081477) | ☐ |
| Ihre Argumente für eine Erstattungspflicht | Fundstellen und Textbausteine in UE und auf ue.iww.de | |
Nebenkostenpauschale | Siehe Kostenpauschale | ||
Nutzungsausfall | Siehe Ausfallschaden | ||
Probefahrt |
| UE 9/2017, Seite 1 (Abruf-Nr. 44822039)
UE 6/2017, Seite 4 (Abruf-Nr. 44690649)
UE 4/2017, Seite 2 (Abruf-Nr. 44551330)
UE 7/2013, Seite 1 (Abruf-Nr. 40107930)
UE 3/2016, Seite 2 (Abruf-Nr. 43871011)
TB 352: Kosten für Probefahrt sind erstattungspflichtig (H) (Abruf-Nr. 40314650) | ☐ |
Räder/Reifen |
| UE 10/2011, Seite 2 (Abruf-Nr. 29439610)
(Abruf-Nr. 39323080)
TB 348: Anspruch auf achsweise Erneuerung der Reifen (H) (Abruf-Nr. 39400930) | ☐ |
Schadenposition | Ihre Argumente für eine Erstattungspflicht | Fundstellen und Textbausteine in UE und auf ue.iww.de | |
Reinigung |
| UE 9/2017, Seite 1 (Abruf-Nr. 44822039)
UE 6/2017, Seite 3 (Abruf-Nr. 44698339)
TB 325: Unfallbedingte Reinigungskosten sind erstattungsfähig (H) (Abruf-Nr. 34886660) | ☐ |
Reparatur |
| UE 2/2017, Seite 1 (Abruf-Nr. 44460006)
UE 6/2017, Seite 4 (Abruf-Nr. 44698390)
(Abruf-Nr. 43827318)
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Schadenposition | Ihre Argumente für eine Erstattungspflicht | Fundstellen und Textbausteine in UE und auf ue.iww.de | |
Reparaturablaufplan | Fordert ein Versicherer einen Reparaturablaufplan als eine gesonderte Leistung von der Werkstatt an, darf die Werkstatt dem Kunden (Geschädigten) dafür einen angemessenen Betrag berechnen. Diese Kosten muss der Versicherer dem Geschädigten erstatten (LG Mosbach, Urteil vom 31.10.2012, Az. 5 S 51/12, Abruf-Nr. 130596; AG Schwandorf, Urteil vom 03.11.2016, Az. 1 C 653/16, Abruf-Nr. 189810; AG Horb am Neckar, Urteil vom 22.06.2015, Az. 1 C 130/15, Abruf-Nr. 144804; AG Gelsenkirchen, Urteil vom 02.02.2017, Az. 201 C 453/16, Abruf-Nr. 192057). In Rechnung gestellt haben die Werkstätten in den Urteilsfällen jeweils um die 75 Euro brutto. | UE 4/2017, Seite 1 (Abruf-Nr. 44551538)
TB 342: Reparaturablaufplan kostenpflichtig (H) (Abruf-Nr. 38424180) | ☐ |
Scheinwerfer |
| UE 6/2017, Seite 2 (Abruf-Nr. 44687036)
TB 406: Reparatursatz für Scheinwerfer nicht ausreichend (H/K) (Abruf-Nr. 43757090)
UE 2/2017, Seite 1 (Abruf-Nr. 44463041)
UE 9/2015, Seite 2 (Abruf-Nr. 43564806)
UE 12/2015, Seite 3 (Abruf-Nr. 43724856) | ☐ |
Standgeld |
| UE 7/2015, Seite 1 (Abruf-Nr. 43483513)
UE 10/2017, Seite 2 (Abruf-Nr. 44868645)
UE 11/2014, Seite 3 (Abruf-Nr. 43008290)
TB 341: Standgeld für die Verwahrung eines Fahrzeugs (H) (Abruf-Nr. 38423490) | ☐ |
Schadenposition | Ihre Argumente für eine Erstattungspflicht | Fundstellen und Textbausteine in UE und auf ue.iww.de | |
Treibstoff im Tank | Der Treibstoff im Tank ist beim Totalschaden zu ersetzen. Dem Geschädigten ist nicht zuzumuten, den Treibstoff abzuzapfen und zu verkaufen. Ein Foto von der Tankuhranzeige im Schadengutachten genügt als Nachweis für die Menge (AG Minden, Urteil vom 23.09.2016, Az. 19 C 30/16, Abruf-Nr. 189093).
Weitere Urteile in diesem Sinne:
Wichtig | Nach Ansicht des OLG Düsseldorf ist der Treibstoff im Tank kein erstattungsfähiger Schaden: Durch den Unfall sei dem Geschädigten noch kein Schaden bezüglich des Treibstoffrests entstanden. Der wirtschaftliche Nachteil sei erst eingetreten, als er sich aus freien Stücken entschlossen habe, das Unfallfahrzeug für den Restwert zu veräußern, den der Schadensgutachter mit 300 Euro ausgewiesen habe (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017, Az. I-1 U 46/16, Abruf-Nr. 191751). | (Abruf-Nr. 44309163)
TB 273: Benzin im Tank bei Totalschaden (H) (Abruf-Nr. 33325260) | ☐ |
Unkostenpauschale | Siehe Kostenpauschale | ||
Umrüstung | Ist ein Fahrzeug in seiner spezifischen Ausrüstung (Taxi) am Markt nicht zu bekommen, sind die Umrüstkosten, um ein Basisfahrzeug entsprechend auszurüsten, Teil des Wiederbeschaffungswerts (WBW). Allerdings begrenzt der BGH die dem WBW zurechenbaren Kosten auf Ausstattungsmerkmale mit einem wirtschaftlichen Wert. Wenn es also nur um eine bestimmte Farbe ginge, dürften wohl Umlackierungskosten nicht dem WBW zugeschlagen werden (BGH, Urteil vom 23.05.2017, Az. VI ZR 9/17, Abruf-Nr. 194757). | UE 8/2017, Seite 1 (Abruf-Nr. 44780295)
TB 439: WBW erst mit Umrüstkosten komplett (H) (Abruf-Nr. 44806156) | ☐ |
Verbringung |
| UE-Sonderausgabe: „Lackierkosten ‒ Die Positionen im Überblick“, Seite 1 (Abruf-Nr. 43517390) | ☐ |
Schadenposition | Ihre Argumente für eine Erstattungspflicht | Fundstellen und Textbausteine in UE und auf ue.iww.de | |
Verbringung |
Mehr dazu: „So wehren Sie willkürliche Kürzungen der Versicherer bei Verbringungskosten erfolgreich ab“, Abruf-Nr. 44800629 | UE 7/2017, Seite 1 (Abruf-Nr. 44718411)
UE 6/2017, Seite 1 (Abruf-Nr. 44700106)
UE 6/2017, Seite 2 (Abruf-Nr. 44700200) | ☐ |
Werkstatteigenes Fahrzeug | Der BGH hat deutlich gesagt: Wenn eine Werkstatt ein Fahrzeug, das ihr gehört, nach einem Haftpflichtschaden in der eigenen Werkstatt repariert, hat sie Anspruch auf Erstattung des Marktpreises für die Reparatur. Irgendwelche „Eigenkosten“ spielen keine Rolle. Das gilt nur, wenn die Reparatur nicht in Leerlaufzeiten ausgeführt wird. Wäre also ohnehin keine gewinnerzielungsträchtige Arbeit vorhanden gewesen, fehlt es an der überpflichtigen Anstrengung (BGH, Urteil vom 19.11.2013, Az. VI ZR 363/12, Abruf-Nr. 140203). | Abruf-Nr. 42490597
TB 046: Unfallreparatur am werkstatteigenen Fahrzeug (H) (Abruf-Nr. 36353730) | ☐ |
Zulassungsdienst | Siehe Ab- und Anmeldung |