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  • 25.05.2016 · Fachbeitrag · Abschleppkosten

    Abschleppkosten bis zur Heimatwerkstatt erstattungsfähig

    | Auch das AG Siegburg vertritt die Ansicht, dass der Geschädigte sein reparaturwürdig unfallbeschädigtes Fahrzeug zur Heimatwerkstatt schleppen lassen darf. Anderenfalls würden nämlich Zeit und Kosten anfallen, um das reparierte Fahrzeug abzuholen. Das hebt sich auf (AG Siegburg, Urteil vom 14.4.2016, Az. 124 C 7/16, Abruf-Nr. 185866 , eingesandt von Rechtsanwalt Ulrich Kolitschus, Wuppertal). |