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  • · Fachbeitrag · Totalschaden

    Restlicher Treibstoff im Tank: Foto von Tankuhr ins Gutachten

    | Beim Totalschaden ist der Wert des restlichen Treibstoffs im Tank nicht im Restwert oder im Wiederbeschaffungswert enthalten. Denn dieser findet bei der Preisfindung keine Berücksichtigung. Der Gegenwert des durch den Unfall verlorenen Treibstoffs ist daher vom Schädiger zu erstatten, entschied das AG Regensburg. |

     

    PRAXISHINWEIS | Das Urteil zeigt die große Bedeutung eines Fotos von der aktivierten Tankanzeige im Schadengutachten. Denn das „Ob“ ist nur die eine Frage bei der Erstattung des restlichen Treibstoffs. Das „Wieviel“ ist von ebenso großer Bedeutung, und das geht regelmäßig nur auf der Grundlage einer Schätzung. Die darf aber nicht ohne Grundlage erfolgen. Diese hat das Foto geliefert. Das Gericht hat aus der Tankanzeige und den Tankinhalt auf die restliche Treibstoffmenge geschlossen. Dann hat es die Menge mit dem Tagespreis des Sprits zum Unfallzeitpunkt multipliziert und so den erstattungsfähigen Schaden ermittelt (AG Regensburg, Urteil vom 14.6.2016, Az. 3 C 1136/16, Abruf-Nr. 187228, eingesandt von Rechtsanwalt Stefan Pfleger, Regensburg).

     

    Weiterführende Beiträge

    • Textbaustein 273: Benzin im Tank bei Totalschaden (H) → Abruf-Nr. 33325260
    • Beiträge „Treibstoff im Tank als ersatzfähiger Schaden beim Totalschaden“, UE 1/2016, Seite 1 → Abruf-Nr. 43770120; UE 12/2015, Seite 3 → Abruf-Nr. 43692895; UE 11/2015, Seite 3 → Abruf-Nr. 43659787
    Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 3 | ID 44170385