Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Totalschaden

    Treibstoff im Tank als ersatzfähiger Schaden beim Totalschaden

    | Der beim Totalschaden im Tank verbliebene Treibstoff ist auch für das AG Meschede eine beim Haftpflichtschaden ersatzfähige Schadenposition. |

     

    Das Gericht hatte die Menge des Treibstoffs auf der Grundlage einer Tankstellenrechnung vom Vortag geschätzt (AG Meschede, Urteil vom 10.11.2015, Az. 6 C 129/15, Abruf-Nr. 145970, eingesandt von Rechtsanwalt Bernhard Kraas, Arnsberg).

     

    PRAXISHINWEISE |

    • Die Schätzung anhand einer Tankstellenrechnung funktioniert nicht immer. Daher tun Schadengutachter gut daran, die Anzeige der Tankuhr zu fotografieren, was anlässlich des Ablesens des Kilometerstandes kaum Mehraufwand bereitet.
    • An der Frequenz, mit der UE über entsprechende Urteile berichtet, lässt sich ablesen, wie wichtig diese Schadenposition für den Geschädigten ist.
     

    Weiterführende Hinweise

    • Beiträge „Treibstoff im Tank als ersatzfähiger Schaden beim Totalschaden“, UE 12/2015, Seite 3; UE 11/2015, Seite 3
    • Textbaustein 273: Benzin im Tank bei Totalschaden (H)
    Quelle: Ausgabe 01 / 2016 | Seite 1 | ID 43770120