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  • 07.04.2010 | Haftung

    Kollision zwischen Linksabbieger und Überholer

    Stößt ein Überholer auf der Landstraße mit einem Linksabbieger zusammen, der das Abbiegemanöver nicht durch Blinken angekündigt hat, trifft den Linksabbieger in der Regel die volle Haftung (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.2.2010, Az: 16 U 146/08; Abruf-Nr. 101054).  

    Beachten Sie: Die Kollision zwischen Linksabbieger und Überholer ist ein Klassiker bei Haftungsstreitigkeiten. Je nach Umständen ist jede denkbare Haftungsverteilung möglich. Nur selten gehen solche Fälle Hundert zu Null aus. Halten Sie sich aus Haftungsdiskussionen stets heraus und schicken Sie den Kunden bei solchen Fragen ausnahmslos zum Anwalt. Denn die Beschäftigung mit Haftungsfragen der Kunden ist vom Rechtsdienstleistungsgesetz nicht gedeckt. Unsere Ausführungen zu Haftungsthemen dienen nur Ihrem Gespür in der Situation der Auftragsannahme.  

    Unser Tipp: Es spricht bei solchen Kollisionen alles dafür, die kombinierte Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung des Kunden und der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Betracht zu ziehen (siehe Ausgabe 1/2010, Seite 6).  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 2 | ID 134754