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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Kürzungsrunde 2.0: Kommen die Mithaftungseinwendungen der Versicherer jetzt in Serie?

    | Es hat schon in der Vergangenheit immer wieder Hinweise darauf gegeben und UE Unfallregulierung effektiv hat bereits dreimal darüber berichtet: Mithaftungseinwendungen der Versicherer. Jetzt soll ‒ so pfeifen es die Spatzen von den Dächern ‒ ein großer Kfz-Versicherer ein Projekt aufgelegt haben, mit dem er die Wirksamkeit der Haftungseinwendungen ausprobieren möchte. |

    Kürzungspotenzial bei einzelnen Positionen ausgereizt

    Nach inzwischen weitgehend ausgereizten Kürzungen im Hinblick auf die einzelnen Kostenpositionen kann der letzte große Hebel aus Sicht der Versicherer der Haftungseinwand sein. Denn 75 Prozent von schon gekürzten Schadenpositionen ist eben weniger als 100 Prozent. Belastbare Statistiken dazu gibt es nicht. Aber es gibt durchaus glaubhafte Schätzungen, dass bei etwa jedem fünften Unfall mit mehr als einem Beteiligten ein Mithaftungseinwand ernsthaft in Betracht kommt, also keine Hundert zu Null-Haftungslage gegeben ist.

     

    Werkstätten meinen, das sei seltener, Anwälte meinen das sei mehr. Aber das liegt an der Vorselektion: Wer einen Mithaftungseinwand zu befürchten hat, geht erst zum Anwalt. Wer nichts zu befürchten zu haben meint, geht direkt zur Werkstatt.