Selbstzahlerleistungen erschließen Umsatz außerhalb der GKV-Rahmenverträge. Sie rechnen sich vor allem bei freien Kapazitäten oder beim Aufbau eines zweiten Standbeins.
Über die Wirtschaftlichkeit eines Kursangebots entscheidet die Gruppengröße, nicht der Preis. Zertifizierte Präventionskurse unterliegen einer faktischen Preisobergrenze.
Präventionskurse nach § 20 SGB V zertifiziert die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Zulässig sind sechs bis 15 Teilnehmer, für die Kursleitung gelten seit dem 01.01.2026 verschärfte Anforderungen.
Selbstzahlerleistungen ohne ärztliche Verordnung sind umsatzsteuerpflichtig, auch mit ZPP-Zertifikat und Kassenzuschuss.
Für Kompaktangebote wie Gesundheitswochen entfiel zum 01.04.2026 der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen.
Faszientraining als Selbstzahlerleistung: Übungen mit Faszienrolle lassen sich ohne große Erstinvestition in die Praxisräume integrieren.
Wann lohnen sich Selbstzahlerleistungen für eine Physiotherapiepraxis?
Selbstzahlerleistungen lohnen sich für eine Physiotherapiepraxis vor allem bei freien Kapazitäten oder beim bewussten Aufbau eines zweiten Standbeins. Selbstzahlerleistungen liegen außerhalb der Rahmenverträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ohne Zertifizierung bestimmt die Praxis Preis, Gruppengröße, Kursdauer und Inhalt selbst und regelt die Bedingungen vertraglich mit den Kunden.
Der Rezeptumsatz aus Heilbehandlungen stößt in vielen Physiotherapiepraxen an Grenzen. Die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen stieg zum 01.01.2026 um 2,49 Prozent und blieb damit hinter den Forderungen der Physioverbände zurück. Hinzu kommt der Zwang zu engmaschiger Terminplanung, damit die umsatzrelevante Arbeitszeit aller Mitarbeiter ausgelastet bleibt.
Ein Allheilmittel sind Selbstzahlerleistungen nicht. Ohne tatsächlich freie Behandlungszeiten verdrängt ein Kursangebot lediglich Kassenleistungen.
Wie viele Teilnehmer braucht ein Präventionskurs, damit er sich rechnet?
Ein Präventionskurs rechnet sich erst ab einer bestimmten Gruppengröße. Als Messlatte dient dieselbe Praxisstunde, gefüllt mit Kassenleistungen. Eine Krankengymnastik-Gruppenbehandlung mit fünf Patienten bringt seit dem 01.01.2026 rund 133 Euro je Zeitstunde.
Um diese 133 Euro zu erreichen, muss ein Präventionskurs bei fünf Teilnehmern 26,60 Euro je Person und Stunde erlösen. Bei zehn Teilnehmern genügen 13,30 Euro, bei der zulässigen Höchstgruppe von 15 Personen rund 8,90 Euro. Die Beispielrechnung bildet den Kleinunternehmer ab, der den Kurs selbst leitet. Raum- und Personalkosten kommen hinzu.
Wie teuer darf ein Präventionskurs sein?
Die Gebühr eines zertifizierten Präventionskurses ist nach oben begrenzt. Die Krankenkassen bezuschussen nur Maßnahmen, deren Kosten nicht über denen eines vergleichbaren kontinuierlichen wohnortnahen Angebots liegen. Der zulässige Preiskorridor ergibt sich damit aus dem örtlichen Marktniveau und ist regional zu ermitteln.
Ein Kurs ohne ZPP-Zertifizierung unterliegt weder Preisobergrenze noch Gruppengrößenvorgabe. Als reine Selbstzahlerleistung verliert er allerdings den Kassenzuschuss als Verkaufsargument.
Was braucht eine Physiotherapiepraxis für die ZPP-Zertifizierung?
Für die ZPP-Zertifizierung braucht eine Physiotherapiepraxis ein Kurskonzept nach dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands und eine qualifizierte Kursleitung. Maßgeblich ist die Fassung vom Dezember 2025. Der Leitfaden verlangt Gruppen von sechs bis maximal 15 Personen und mindestens acht thematisch aufeinander aufbauende Einheiten von je mindestens 45 Minuten. Zwölf Einheiten à 90 Minuten soll ein Kurs nicht überschreiten.
Gerätegestützte Präventionskurse unterliegen zusätzlichen Vorgaben. Der Geräteeinsatz darf höchstens die Hälfte des Programmumfangs ausmachen. Für jede am Gerät trainierte Hauptmuskelgruppe vermittelt der Kurs eine alltagstaugliche Alternativübung in vergleichbarem Umfang.
Wer zertifiziert Präventionskurse?
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert Präventionskurse als Angebot der Primärprävention nach § 20 SGB V. Die Zertifizierung eines Kurses oder Kurskonzepts gilt drei Jahre und ist danach zu verlängern. Die Anbieterqualifikation erkennt die ZPP nach positiver Prüfung dauerhaft an.
Gesetzlich Versicherte erhalten für einen ZPP-zertifizierten Kurs nach regelmäßiger Teilnahme auf Antrag einen Zuschuss ihrer Krankenkasse. Abgerechnet wird direkt zwischen Praxis und Teilnehmer. Je Versichertem und Kalenderjahr sind maximal zwei Kurse förderfähig. Wiederbuchungen derselben Teilnehmer lassen sich damit nicht beliebig als bezuschusste Kurse einplanen.
Welche Qualifikation braucht die Kursleitung?
Die Kursleitung eines ZPP-zertifizierten Präventionskurses braucht einen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss zuzüglich definierter Mindeststandards. Im Handlungsfeld Bewegung umfassen die Mindeststandards 750 Stunden beziehungsweise 25 ECTS-Punkte, davon 150 Stunden fachpraktische Kompetenz ausschließlich in Präsenz. Hinzu kommt die Einweisung in das jeweilige Verfahren, etwa Nordic Walking oder Aquagymnastik.
Seit dem 01.01.2026 gelten die Qualifikationsanforderungen an die Kursleitung verbindlich. Die Übergangsregelung für Qualifikationen aus den Jahren 2021 bis 2024 endete am 31.12.2025.
Welche Kurse lassen sich bei der ZPP zertifizieren?
Zertifizierbar sind Kurse der Primärprävention, aber nicht jedes Selbstzahlerleistung. Im Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung und Erholung“ sind ausschließlich Progressive Relaxation, Autogenes Training in der Grundstufe, Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong förderfähig. Reine Atemkurse, Lachyoga und Meditationsformate außerhalb dieser Liste fallen heraus.
Von der ZPP-Zertifizierung ausgeschlossen sind zudem passive Trainingsmethoden wie Vibrationstraining, allgemeiner Breitensport und Maßnahmen, die vorwiegend dem Erlernen einer Sportart dienen. Für den Einstieg eignen sich Kursformate ohne nennenswerte Erstinvestition:
Faszientraining: Übungen überwiegend mit dem eigenen Körpergewicht, optional mit Faszienrollen oder -bällen.
Nordic Walking: Outdoor-Format ohne Raumbedarf, Stöcke bringen die Teilnehmer auf Wunsch selbst mit.
Progressive Relaxation und Autogenes Training: Matten, Kissen und ausreichend Raum genügen, beide sind förderfähig.
Atemtraining: ohne Equipment durchführbar, aber nicht zertifizierbar und damit rein als Selbstzahlerangebot zu kalkulieren.
Weitere Selbstzahlerangebote von Beckenbodentraining über Osteoporoseprävention bis Waldbaden hängen von Qualifikation des Teams und räumlichen Voraussetzungen ab. Welche Formate welche Zusatzqualifikation verlangen und wie sich Anschaffungskosten in die Kursgebühr einpreisen lassen, ist im Einzelfall zu prüfen.
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Sind Präventionskurse in der Physiotherapie umsatzsteuerpflichtig?
Präventionskurse und andere Selbstzahlerleistungenohne ärztliche Verordnung sind umsatzsteuerpflichtig. Sie gelten nicht als steuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das für Leistungen der Primärprävention nach § 20 SGB V bestätigt: Sie verbessern lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand und haben keinen unmittelbaren Krankheitsbezug (BFH, Beschluss vom 04.10.2012, Az. XI B 46/12).
Weder die ZPP-Zertifizierung noch der Kassenzuschuss ändern etwas an der Umsatzsteuerpflicht. Beide betreffen die Qualifikation des Anbieters, nicht den therapeutischen Zweck der Leistung. Fällig werden 19 Prozent: Von 100 Euro Kursgebühr verbleiben 84,03 Euro netto.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG erheben keine Umsatzsteuer. Seit dem 01.01.2025 liegen die Grenzen der Kleinunternehmerregelung bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Rehabilitationssport und Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX können dagegen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sein (Abschnitt 4.14.4 Abs. 9 UStAE). Praxen mit beiden Formaten trennen Präventionskurse und Rehasport in der Buchführung sauber.
Was gilt für Gesundheitswochen und Kompaktangebote?
Gesundheitswochen und andere Kompaktangebote brauchen seit dem 01.04.2026 keine Genehmigung der Krankenkasse mehr. Der bisherige Genehmigungsvorbehalt vor der Teilnahme ist aufgehoben. Kompaktangebote sind wohnortnah wie wohnortfern zulässig.
Ein Kompaktangebot verdichtet eine Kursreihe auf mindestens zwei Tage bei gleichem Gesamtumfang. Nach Auskunft der ZPP sind das mindestens 360 Minuten, also acht Einheiten von je mindestens 45 Minuten. Alle übrigen Kriterien des Leitfadens Prävention gelten für Kompaktangebote uneingeschränkt, insbesondere Gruppengröße und Anbieterqualifikation.
Für Kompaktangebote gilt eine strikte Trennungspflicht bei den Kosten. Die Aufwendungen für die Maßnahme weist der Anbieter getrennt von Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und sonstigen Leistungen aus. Quersubventionierung ist unzulässig, die Krankenkassen dürfen die Einhaltung vor Ort prüfen. Als Zielgruppe nennt der Leitfaden Berufstätige mit unregelmäßigen Arbeitszeiten, pflegende Angehörige und Alleinerziehende.
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