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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    So vermeiden Sie Honorarverluste bei der Abrechnung der UPT-Behandlungsstrecke (2)

    | Die Beschreibung der Behandlungsstrecke in der PAR-Richtlinie hat die Abrechnung von Parodontitisbehandlungen sehr anspruchsvoll gemacht. Das gilt vor allem für die unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Werden die entsprechenden Abrechnungsbestimmungen fehlerhaft angewandt, sind Falschabrechnungen leicht möglich. Diese wiederum können zu Honorarkürzungen durch die KZVen und damit zu Umsatzverlusten führen. Dieser Beitrag schließt die in AAZ 01/2023, Seite 4 ff. begonnenen Ausführungen ab, sensibilisiert für weitere typische Fehler und zeigt Lösungen auf. |

    BEMA-Nr. UPTc wird an zu vielen Zähnen abgerechnet

    Bei der Leistung nach BEMA-Nr. UPTc geht es gerade darum, alle Zähne zu reinigen, d. h. nicht nur diejenigen Zähne, die vorab mit der antiinfektiösen Therapie behandelt wurden.

     

    • Leistungsbeschreibung BEMA-Nr. UPTc

    „Unterstützende Parodontitistherapie

    c) Supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen, je Zahn“