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  • · Fachbeitrag · Implantatprothetik

    Wiederherstellung von Zahnersatz im (nicht) atrophierten Kiefer: Regelversorgung oder nicht?

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Wiederherstellungsmaßnahmen an herausnehmbarem implantatgetragenen Zahnersatz (Totalprothesen oder Cover-Denture-Prothesen) gehören heute zum Praxisalltag. Dennoch sind bei der Abrechnung einige Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört auch der Ausnahmefall gemäß Zahnersatz-Richtlinie 36b (online unter iww.de/s7375 ). Demnach gehören Suprakonstruktionen bei atrophiertem zahnlosem Kiefer für gesetzlich versicherte Patienten zur Regelversorgung. Dieser Beitrag erläutert die korrekte Abrechnung an zwei Praxisbeispielen ‒ einmal für eine Regelversorgung und einmal für eine andersartige Versorgung. |

    1. Regelversorgung bei atrophiertem Kiefer

    Ein 75-jähriger gesetzlich versicherter Patient erscheint mit einer gebrochenen Oberkiefer-(OK-)Prothese in der Praxis. Es handelt sich um eine implantatgetragene Cover-Denture-Prothese. Bei der eingehenden Untersuchung wird festgestellt, dass die Prothese unterfüttert werden muss. Die Wiederherstellung der Suprakonstruktion erfolgt zweizeitig.

     

    Es liegt ein atrophierter Kiefer vor. Die Wiederherstellung ist daher als Regelversorgung abzurechnen.