04.11.2019 · Fachbeitrag ·
Versorgungsausgleich
Der BGH hat in einem Beschluss vom 16.5.18 (XII ZB 466/16, Abruf-Nr. 202153 ) zu alten Versorgungsausgleichsentscheidungen nach dem bis zum 1.9.09 gültigen Recht eine Entscheidung verkündet, die in der Praxis wenig Beachtung gefunden hat. Dabei kann sie für die betroffenen Personen
immense Konsequenzen haben. Die Betroffenen sind ganz überwiegend Senioren, die sich bereits im Ruhestand befinden.
04.11.2019 · Fachbeitrag ·
Mandantenberatung
Es mangelt nicht an Beratungen, Zuschüssen und Pflegeleistungen, die ältere Menschen und vor allem deren Angehörige beanspruchen können. Aber wer Berufsleben und Pflege leisten muss, ist zeitlich stark eingebunden.
04.11.2019 · Fachbeitrag ·
Pflegeheim
Heimträger müssen vor Gefahren schützen, wenn die Bewohner diese nicht eigenverantwortlich erkennen und auf sie reagieren können. Gerichte müssen dabei auch schauen, welche Sicherheitsvorkehrungen in vergleichbaren ...
29.10.2019 · Fachbeitrag ·
Freiheitsentzug
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind genehmigungspflichtig, wenn sich der Betroffene in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält. Wird im häuslichen Bereich gepflegt, gilt die Genehmigungspflicht nicht, so jüngst das AG Garmisch-Partenkirchen. Trotzdem können Angehörige bei ungerechtfertigten Maßnahmen schnell aktiv werden.
25.10.2019 · Nachricht · Haftungsrecht
Gerade Senioren sind durch die modernen Kleinstfahrzeuge im Straßenverkehr verunsichert. Dem wirkt eine Entscheidung des OLG Koblenz entgegen. Danach haben auf einem kombinierten Fuß- und Radweg Fußgänger gegenüber ...
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21.10.2019 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
Oft kommt es vor, dass ein Geschwisterteil für Pflegekosten der Eltern in Anspruch genommen wird. Dann stellt sich die Frage, ob der Betroffene alleine zahlen muss oder ob er einen Ausgleich für seine finanziellen ...
17.10.2019 · Nachricht ·
Familienrecht
Eheleute, die getrennt leben, können letztmals für das Jahr der Trennung noch gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden und damit den Vorteil des günstigen Splittingtarifs nutzen. Dies ist immer dann vorteilhaft, wenn einer der beiden keine oder nur geringe Einkünfte hat. Dies betrifft in besonderem Maße Senioren, die noch in der klassischen Einverdiener-Ehe leben.