07.11.2019 · Nachricht · Deutsche Rentenversicherung Bund
In diesen Tagen startet die Deutsche Rentenversicherung die bundesweite Informationskampagne #einlebenlang, die über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung informiert. Unter der Leitidee „Rente ist mehr als nur die Rente“ zeigt die Kampagne, dass die Rentenversicherung mehr zu bieten hat als alleine die Altersrente. Wer gesetzlich rentenversichert ist, kann sein Leben lang von Leistungen profitieren, die ihn und seine Angehörigen in allen Lebenslagen absichern.
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04.11.2019 · Nachricht ·
Sozialrecht
Eine stärker behindernde Störung mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit kann auch bei aktuell fehlender psychiatrischer/psychologischer Behandlung bestehen, wenn die Unterlassung oder ...
04.11.2019 · Nachricht ·
GmbH
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann Ansprüchen aus einer ihrem Geschäftsführer erteilten Versorgungszusage nur dann den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn der Versorgungsberechtigte seine ...
04.11.2019 · Fachbeitrag ·
Altersteilzeit
Können Urlaubsansprüche in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell überhaupt entstehen? Zwei aktuelle Entscheidungen der
Arbeitsgerichte Essen und Bonn beantworten die Frage unterschiedlich.
04.11.2019 · Fachbeitrag ·
Erbschaftsteuer
Ein Familienheim ist von der Erbschaftsteuer befreit, sofern es beim
Erwerber unverzüglich nach dem Erbfall zur Selbstnutzung bestimmt ist, § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG. Der BFH hat aktuell klargestellt, wie das ...
04.11.2019 · Nachricht ·
Steuerrecht
Die Steueranrechnung nach § 35a EStG für eine haushaltsnahe Dienstleistung setzt voraus, dass die Dienstleistung entgeltlich erbracht wird. Für sie ist kein Raum, wenn die Tochter einmal in der Woche die Wohnung der ...
04.11.2019 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Gesetzgebung
Der Bundesrat hat am 11.10.19 die Pläne der Bundesregierung beraten, erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell zu entlasten: Künftig sollen die Sozialhilfeträger auf das Einkommen der Kinder erst zurückgreifen dürfen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 EUR übersteigt.