03.04.2020 · Fachbeitrag aus SB · Personalmanagement
Auch gemeinnützige Körperschaften und Stiftungen befinden sich während der Corona-Pandemie im Krisenmodus. Um hier zumindest im Bereich der Personalkosten Einsparungen vornehmen zu können, können sie Kurzarbeit anmelden. Der folgende Beitrag erläutert, welche Voraussetzungen Stiftungen erfüllen müssen und was sich durch das Hilfspaket der Bundesregierung geändert hat.
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26.03.2020 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungsvermögen
Der Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung haftet nicht für Vermögensschäden, wenn nur ein kleiner Teil des Vermögens der Stiftung betroffen ist, das Anlagegeschäft zwar nicht risikolos ist, das Konzept aber durch namhafte Mitdarlehensgeber geprüft wurde und das durch das Darlehen geförderte Projekt mit den Stiftungszielen übereinstimmt. Das hat das LG Bremen entschieden.
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26.03.2020 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Eine Stiftung kann dann nicht als rechtsfähig anerkannt werden, wenn der Stiftungszweck das Gemeinwohl gefährdet. Ob dies zutrifft, ist nicht nur anhand des Stiftungszwecks lt. Satzung, sondern auch anhand der im Hintergrund liegenden tatsächlichen Absichten der Stifter zu ermitteln. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen.
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25.03.2020 · Nachricht aus SB · Stiftungsvorstand
Das „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz“ sieht auch vorübergehend Erleichterungen für Vereine und Stiftungen vor, damit diese handlungsfähig bleiben. Für den Stiftungsvorstand wird geregelt, dass er bis zu einer Neuwahl im Amt bleibt.
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19.03.2020 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Medienberichten zufolge hat das Finanzamt Stuttgart dem vom Verfassungsschutz seit Februar 2020 als Prüffall eingestuften Verein „Uniter“ die Gemeinnützigkeit entzogen. SB nimmt das zum Anlass, die Regelungen zum Entzug der Gemeinnützigkeit vorzustellen.
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19.03.2020 · Fachbeitrag aus SB · Erbrecht
Überträgt der Stifter Vermögen auf eine Stiftung und übergeht er dabei Pflichtteilsberechtigte, haben diese unter Umständen Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Stiftung. Der folgende Beitrag erläutert, warum sich das erheblich auf das Vermögen der Stiftung auswirkt und warum es von erheblicher Bedeutung ist, in welchem Zeitpunkt diese Pflichtteilsergänzungsansprüche zu laufen beginnen und wann sie verjähren.
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18.03.2020 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Die Steuerverwaltung ist in erster Linie eine Angelegenheit der Länder. Dazu gehöre auch die Überprüfung der Gemeinnützigkeit von steuerbegünstigten Organisationen. Das hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitgeteilt (Abruf-Nr. 214803 ). Jene hatte sich nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit für Vereinigungen wie der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e. V. aufgrund von § 51 Abs. 3 AO ...
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16.03.2020 · Fachbeitrag aus SB · Mittelverwendung
Schon seit längerem findet die Globalisierung auch im „Dritten Sektor“ statt. Körperschaften verwirklichen ihre förderungswürdigen Zwecke inzwischen auch im Ausland. Die Mittelverwendung im Ausland ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft, die die Finanzverwaltung im AEAO niedergelegt hat. Diese sollten Stiftungen kennen und beachten.
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16.03.2020 · Nachricht aus SB · Erbschaftsteuer
Die wirksame Gründung einer rechtlich selbstständigen und rechtlich anzuerkennenden Stiftung hat zur Folge, dass Vermögen, das der Stifter in die Stiftung eingebracht hat, vom Vermögen des Stifters getrennt ist. Folglich unterliegen nach dem Tod des Stifters Auszahlungen nicht als Erwerb von Todes wegen durch Erbfall der Erbschaftsteuer. Das gilt auch für eine Familienstiftung liechtensteinischen Rechts, entschied das FG Köln.
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13.03.2020 · Fachbeitrag aus SB · Körperschaftsteuer
Bei einer Stiftung von Todes wegen kommt eine Ausdehnung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB auf die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG angeordnete Körperschaftsteuerbefreiung ohne eigenständige steuerrechtliche Anordnung der Rückwirkung nicht in Betracht. Das hat der BFH mittlerweile mehrfach entschieden. Nun liegt eine weitere Entscheidung des BFH vor. In dieser ergänzt der BFH seine bisherige Sicht um einen Aspekt.
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