13.07.2022 · Nachricht aus SB · Arbeitgeberleistungen
Ein Leser fragt: Der neue § 3 Nr. 11b EStG gestattet es Arbeitgebern, in bestimmten Einrichtungen tätigen Arbeitnehmern in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 bis zu 4.500 Euro steuer- und beitragsfrei zuzuwenden, wenn die Gewährung zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Welche Pflegedienste können profitieren?
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13.07.2022 · Nachricht aus SB · Stiftungsaufsicht
Das Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung, das die Wirksamkeit der Aufhebung der Stiftung bestreitet, ist nach dem geltenden Stiftungsaufsichtsrecht nicht klagebefugt, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Rechtsaufsicht der Stiftungsbehörde über die Stiftung fortbesteht. Das geltende Stiftungsaufsichtsrecht kennt kein sog. (öffentlich-rechtliches) Notklagerecht Stiftungsinteressierter. Das hat der VGH Baden-Württemberg entschieden.
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12.07.2022 ·
Musterformulierungen aus SB · Downloads · Stiftung & Recht
Nachfolgend erhalten Sie eine Ehrenamtsvereinbarung zwischen einer Stiftung und einem Ehrenamtler samt Erläuterungen.
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08.07.2022 · Nachricht aus SB · Umsatzsteuer
Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung in privater Trägerschaft umsatzsteuerbefreit, wenn eine entsprechende behördliche Bescheinigung vorliegt. Der BFH hat jetzt entschieden, dass das nicht nur die Eintrittsgelder umfasst, sondern auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug – insbesondere Gästeführungen.
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05.07.2022 · Nachricht aus SB · Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass Kapitalgesellschaften, die von Hoheitsträgern (z. B. Städten, Landkreisen) zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben eingeschaltet sind, wegen fehlender Selbstlosigkeit
(§ 55 AO) nicht gemeinnützig tätig sind. Der BFH war anderer Ansicht. Deswegen hat das BMF jetzt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.
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04.07.2022 · Nachricht aus SB · Satzung
Die Regelung in der Satzung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH), wonach im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters eine Abfindung nur in Höhe des Nennbetrags seiner Stammeinlage zu leisten ist, ist nicht nach § 138 BGB nichtig. Das gilt, selbst wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Nennwert und dem nach allgemeinen gesetzlichen Regeln zu bestimmenden Abfindungsbetrag besteht. Wenn die Gesellschaft steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. §§ 55 ff. AO verfolgt, ist die Klausel zulässig ...
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01.07.2022 · Nachricht aus SB · Editorial Juli 2022
Viele Kritiker des neuen Stiftungsrechts haben es befürchtet: Das erst zum 01.07.2023 in Kraft tretende neue Stiftungsrecht, das Burgard als „Gesetz von Beamten für Beamte“ klassifiziert hat (GmbHR 2021, R244), wird in der Praxis von Stiftungsaufsichtsbehörden, wie zu hören ist, vermehrt schon jetzt vorauseilend angewendet.
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01.07.2022 · Fachbeitrag aus SB · Umsatzsteuer
Unselbstständige Stiftungen können im Hinblick auf von ihrem Träger an sie erbrachte Verwaltungsleistungen nicht Leistungsempfänger im umsatzsteuerlichen Sinne sein. Das hat das FG Münster entschieden.
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30.06.2022 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungsvorstand
Zahlreiche Stiftungen arbeiten mit einem ehrenamtlichen Vorstand, dem die entstehenden Aufwendungen und Auslagen erstattet werden und der allenfalls eine Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG erhält. Sie sollten eine Vereinbarung zwischen der Stiftung und dem Vorstand treffen, um später nachweisen zu können, dass hier eine ehrenamtliche Tätigkeit bestand und auch, dass die Voraussetzungen für die Ehrenamtspauschale vorlagen. Wie eine solche Vereinbarung gestaltet werden kann, zeigt ...
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30.06.2022 · Fachbeitrag aus SB · Energiepreispauschale
Die jüngst verabschiedete Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro sorgt bei Arbeitgebern für Wirbel. Das BMF hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQ zur EPP abgestimmt und klärt darin eine Reihe von Einzelfragen. So ist u. a. nunmehr der Kreis der Begünstigen bei Stiftungen größer, als zunächst anhand des Gesetzeswortlauts anzunehmen war. SB bringt Sie auf den Stand.
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