21.02.2023 ·
Downloads allgemein aus RVGprof
Deckungsanfragen für die Zwangsvollstreckung können Sie grundsätzlich so formulieren, dass sie sich auf eine (perspektivisch mögliche) Forderungsanmeldung in Insolvenzverfahren erstrecken.Dies gilt vor allem, wenn für den Rechtsschutz Vollstreckung und Forderungsanmeldung getrennte Leistungen sind - hier benötigen Sie auch für letztere eine Deckungszusage, die Sie idealerweise bereits vor der eigentlichen Forderungsanmeldung eingeholt haben.
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20.02.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · Mandatsverhältnis
Vereinbaren Sie in anwaltlichen Honorarabreden einen höheren pauschalen Auslagenersatz, ist dies grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist: Sie müssen die Vorgaben des § 3a RVG einhalten. Die Vergütungsvereinbarung muss sich zudem am BGB, insbesondere am AGB-Recht, messen lassen.
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18.02.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · Strafprozess
Erbringt der Rechtsanwalt/Verteidiger für den Mandanten im Bereich der Strafvollstreckung Leistungen, ergeben sich im Rahmen der richtigen Abrechnung zahlreiche allgemeine Abrechnungsfragen. Die folgende Checkliste hat deshalb die praxisrelevanten Punkte für Sie zusammengefasst. In den nächsten Ausgaben folgen eine Checkliste mit der Abrechnung der Tätigkeiten des Vollverteidigers sowie eine Checkliste mit der Abrechnung von konkreten Einzeltätigkeiten in der Strafvollstreckung.
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14.02.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · Übersicht zur Mittelgebühr
RVG prof. hat bereits wichtige Entscheidungen zu § 14 RVG betreffend die Gebühren in Straf- oder Bußgeldsachen vorgestellt (vgl. RVG prof. 21, 192; RVG prof. 21, 208). An diese Rechtsprechungsübersichten knüpft die folgende Zusammenstellung mit aktuellen Entscheidungen aus den Jahren 2021 und 2022 an (wegen Einzelheiten zu § 14 RVG siehe Burhoff in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Teil A Rn. 1747 ff.)
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11.02.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Beauftragt der Gläubiger vorgerichtlich ein Inkassounternehmen, obwohl der Schuldner der Forderung entgegengetreten ist, und werden im Gerichtsverfahren Inkassokosten in Höhe einer anwaltlichen Geschäftsgebühr tituliert, wird nach dem OLG Dresden die Hälfte der Verfahrensgebühr wegen § 13f S. 1 und 2 RDG nicht gegen den Schuldner festgesetzt.
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10.02.2023 · Nachricht aus RVGprof · Richtigstellung
In der gedruckten Ausgabe von RVG prof. 23, 19 ist leider ein Tippfehler stehengeblieben: Weil sich der Basiszinssatz zum 1.1.23 auf 1,62 Prozent erhöht hat, beträgt der Zinssatz bei Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB) korrekt jetzt 6,62 Prozent – fälschlicherweise wurde im Heft der Zinssatz bei Verbrauchern aber mit 5,62 Prozent angegeben. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
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07.02.2023 · Nachricht aus RVGprof · Streitwert
Für die Wertfestsetzung eines gerichtlichen Vergleichs kommt es darauf an, über welchen Anspruch in welcher Höhe die Parteien (oder die Parteien und Dritte) außergerichtlich gestritten haben bzw. über welchen Anspruch ein Streit der Parteien (oder ein Streit mit Dritten) abzusehen war oder in Betracht gekommen wäre. Im Regelfall kommt es also darauf an, worüber vor dem Vergleichsschluss zwischen den Parteien noch Streit bestand (OLG Hamm 11.8.22, 18 W 24/22, Abruf-Nr. 233273 ).
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05.02.2023 · Nachricht aus RVGprof · Streitwert
§ 32 Abs. 2 RVG eröffnet dem Rechtsanwalt nicht die Möglichkeit, einen vom Gericht nur vorläufig festgesetzten Streitwert – erst recht nicht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts – mit der Beschwerde anzufechten (OLG Braunschweig 13.6.22, 4 W 16/22, Abruf-Nr. 230168 ).
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03.02.2023 · Nachricht aus RVGprof · Gegenstandswert
Der Verfahrenswert eines selbstständigen Beweisverfahrens bemisst sich – grundsätzlich – nach dem Wert der Hauptsache und damit nach dem Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs (KG 4.7.22, 18 WF 57/22, Abruf-Nr. 233272 ).
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01.02.2023 · Nachricht aus RVGprof · Streitwert
§ 47 Abs. 2 S. 1 GKG schließt es aus, den Wert des unverändert gebliebenen Streitgegenstands zu bemessen, indem andere Bemessungskriterien angewandt werden oder indem das Angriffsinteresse des Berufungsführers höher bemessen wird als dasjenige des in erster Instanz erfolgreichen Klägers (OLG Brandenburg 14.9.22, 7 W 97/22, Abruf-Nr. 233275 ).
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