01.07.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Geschäftsgebühr
Streitig ist, ob der Gesetzgeber mit der neuen Geschäftsgebühr für außergerichtliche Anwaltstätigkeit Nr. 2400 VV RVG mit einer Bandbreite von 0,5 bis 2,5 einen einheitlichen weiten Rahmen - und nicht einen kleinen Rahmen von 0,5 bis 1,3 und einen großen Gebührenrahmen von 1,3 bis 2,5 geschaffen hat. Dazu im Einzelnen:
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01.07.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Anwaltsvertreter
Auch bei Mandaten, die noch nicht unter die Regelung des § 5 RVG fallen, kann der Rechtsanwalt je nach den Umständen eine Vergütung in Höhe der vollen gesetzlichen Gebühren verdienen, wenn er sich durch einen Assessor vertreten lässt. Dies ist in der Regel jedenfalls dann der Fall, wenn der Assessor bei dem Rechtsanwalt angestellt ist. Die so verdiente Vergütung hat der Prozessgegner unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 ZPO zu erstatten; sie ist im Verfahren nach den §§ 104 ff.
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01.06.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verwaltungsrecht
Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Abrechnungsfälle im verwaltungsrechtlichen Mandat nach dem RVG.
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01.06.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Beratungsgebühr
Die Gebührenregelungen für außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts sind in Teil 2 VV RVG zusammengefasst worden. In den in Abschnitt 1 enthaltenen Gebührenregelungen für die außergerichtliche Beratung (Nr. 2100 bis 2102 VV RVG) ist inhaltlich im Wesentlichen § 20 Abs. 1 BRAGO übernommen worden. Der folgende Beitrag erläutert die Beratungsgebühr Nr. 2100 VV RVG sowie die Erstberatungsgebühr Nr. 2102 VV RVG.
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01.06.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Strafrecht
Ein wesentlicher Schwachpunkt der BRAGO war die Vergütung der Anwaltstätigkeit im Wiederaufnahmeverfahren. Nach § 90 BRAGO erhielt der Anwalt für das gesamte Verfahren nur eine Gebühr in Höhe der Gebühr für den ersten Hauptverhandlungstag im ersten Rechtszug. Das wurde als völlig unzureichend angesehen und hat dazu geführt, dass Anwälte wirtschaftlich kaum in der Lage waren, Wiederaufnahmeverfahren zu führen (vgl. dazu BT-Drucksache 15/1971, S. 227). Der Beitrag zeigt, wie Sie ...
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01.06.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gebührenanrechnung
Das RVG sieht nur noch eine begrenzte Anrechnung von Gebühren vor. So wird z.B. die Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 bis 2403 VV RVG nach Abs. 4 der Vorbemerkung 3 nur noch zur Hälfte, maximal bis 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Gerichtsverfahrens angerechnet (dazu RVG prof. 04, 47). Probleme wirft die Frage der Erstattungsfähigkeit des anrechnungsfreien Gebührenteils auf. Der Beitrag zeigt Lösungswege auf.
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01.06.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · RVG-ABC
Der Countdown läuft. Ab 1.7.04 müssen Sie neue Mandate nach dem RVG abrechnen. Damit die Abrechnung nach neuem Recht in Ihrer Kanzlei möglichst reibungslos verläuft, hat RVG prof. einen speziellen Online-Service zu folgenden Themen eingerichtet:
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01.06.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Übergangsvorschriften
Mit In-Kraft-Treten des RVG am 1.7.04 wird sich die Frage stellen, ob nach der BRAGO oder nach dem RVG abzurechnen ist (dazu auch RVG prof. 04, 54. Neue Abonnenten können den Beitrag kostenlos unter der Fax-Nr. 02596/92280 anfordern, kein Fax-Abruf!). Schwierigkeiten kann dabei auch die unterschiedliche Regelung der Angelegenheit in § 13 BRAGO und § 15 RVG bereiten. Dazu im Einzelnen:
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01.06.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Unfallschadenregulierung
Der Beitrag informiert Sie darüber, wie künftig die Unfallschadenregulierung nach dem RVG richtig abgerechnet wird.
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01.05.2004 · Fachbeitrag aus RVGprof · Terminsvertreter
Verhandlungsvertreter oder Unterbevollmächtigte (vgl. § 53 BRAGO) werden im RVG als Terminsvertreter bezeichnet (BT-Drucksache 15/1971, 218). Für deren Tätigkeit können folgende Gebühren entstehen:
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