23.11.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Für den Streitwert einer auf Abberufung des Verwalters gerichteten Klage ist im Regelfall das Gesamtinteresse nach dem in der restlichen Vertragslaufzeit anfallenden Verwalterhonorar und das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers nach seinem Anteil hieran zu bemessen.
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23.11.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Die Berechnung der Gebühr für die Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch nach dem Nennbetrag der Schuld gemäß § 23 Abs. 2 KostO ist mit der Verfassung auch dann vereinbar, wenn der Wert des Grundstücks deutlich unterhalb des Nennbetrags der Schuld liegt.
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23.11.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Der Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert einer Klage auf Erhöhung des Erbbauzinses wird nach § 9 ZPO berechnet. Er bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der bisher gezahlten und der mit der Klage verlangten Höhe des Erbbauzinses. Ma ßgeblich ist der dreieinhalbfache Jahresbetrag des geforderten Mehrbetrags, wenn nicht bei bestimmter Dauer des Erbbaurechts, der Gesamtbetrag der verlangten Erhöhungsbeträge geringer ist.
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23.11.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Der Wert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs bestimmt sich grundsätzlich nicht nach dem Wert des Vergleichs, sondern nach dem Wert der ursprünglich gestellten Anträge.
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23.11.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Wendet sich der Kläger gegen eine Besitzstörung durch den Beklagten, ist der Streitwert nach dem Unterlassungsinteresse des Klägers zu bemessen.
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23.11.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Der Streitwert für die Feststellung, dass ein Mietverhältnis durch keine von vier fristlosen Kündigungen beendet worden ist, bemisst sich gemäß § 41 Abs. 1 GKG nach dem für die Dauer eines Jahres zu zahlenden Entgelt. Er erhöht sich nicht dadurch, dass die Feststellungsklage mehrere Kündigungen zum Gegenstand hat.
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23.11.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Ebenso wie in Zivilsachen bemisst sich der Wert eines Rechtsmittelverfahrens auch in Familiensachen primär nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (§ 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Hingegen ist nach § 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG die Beschwer maßgeblich, wenn das Verfahren endet, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder wenn bei einer Rechtsbeschwerde innerhalb der Begründungsfrist kein Antrag eingereicht wird.
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23.11.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Das Interesse an der Abänderung der in dem angefochtenen Urteil ausgesprochenen Zug-um-Zug-Leistung ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessen. Dabei sind grundsätzlich auch mögliche Erschwernisse bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf Übertragung einer wirtschaftlichen Beteiligung gegenüber Komplementären, Treuhänder und Darlehensgeber zu berücksichtigen.
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23.11.2012 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess sind die neben anderen Schadenspositionen eingeklagten Kosten eines vorprozessual eingeholten Sachverständigengutachtens und die Unkostenpauschale regelmäßig keine Nebenforderungen, die bei der Berechnung des Streitwerts und der Beschwer außer Betracht bleiben.
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