Als Arbeitgeber haben Sie keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen Ihrer Arbeitnehmer wahrzunehmen. Wenn Sie aber zum Beispiel zur Altersvorsorge freiwillig Auskünfte erteilen, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls könnte sich Ihr gut gemeinter Rat schnell zum Bumerang entwickeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG)hat jetzt zum Glück entschieden: Wenn ein Bankberater auf einer Betriebsversammlung bei Arbeitnehmern nicht auf laufende Gesetzgebungsverfahren hinweist, so müssen ...
Streitig war, in welchem Umfang bei der Bewertung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks ein zu Wohnzwecken ausgebauter Dachboden zu berücksichtigen ist, der den Vorschriften des Bauordnungsrechts nicht ...
„Fairness und Gerechtigkeit“ sind bei einer familieninternen Nachfolge nicht nur ein Thema der „Software“ im Rahmen der Prozessbegleitung (vgl. Teil 1 des Beitrags). Diese Aspekte werden auch bei der ...
Die von RA und FA für Erbrecht Miles B. Bäßler, Krefeld erstellte „Checkliste zur Erbberatung“ soll helfen, einen Überblick über das zu übergebende Vermögen zu verschaffen, den Willen zur konkreten Nachfolgeplanung zu fokussieren und Problemstellungen bei dessen Umsetzung zu identifizieren. Sie können die Checkliste zur weiteren Bearbeitung unter der Abruf-Nr. 46353840 herunterladen.
Die Besteuerung richtet sich nach der Bereicherung, zu der der Erbanfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unter Berücksichtigung des § 10 ErbStG beim Erben führt. Von dem steuerpflichtigen Erwerb sind als ...
Das Landgericht Memmingen hatte sich in seinem Urteil vom 28.10.19 (22 O 257/19) mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Bank zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn sie eine Zahlungsanweisung aufgrund Vollmacht ...
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Nach § 188 Abs. 1 BewG ist Liegenschaftszinssatz der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Anzuwenden sind nach § 188 Abs. 2 S. 1 BewG die von den Gutachterausschüssen (GA) i. S. der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) ermittelten örtlichen Liegenschaftszinssätze. Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Liegenschaftszinssätze zur Verfügung stehen, gilt ein Zinssatz von 5 % für Mietwohngrundstücke (§ 188 Abs. 2 S. 2 ...