Die Vereinbarung einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel kann vor allem für Gesellschafter interessant sein, die ihre Erbfolge aufgrund der Bindungswirkung von Erbvertrag oder gemeinschaftlichem Testament nicht mehr ändern können. Die in diesen Fällen entstandene erbrechtliche Bindungswirkung kann durch die Vereinbarung einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel umgangen werden, wobei die von der Rechtsprechung definierten Grenzen bei der Gestaltung berücksichtigt werden müssen.
Bin ich im Alter abgesichert und wird mein Vermögen zum täglichen Leben reichen? Diese und weitere existenzielle Fragen stellen sich jedem selbstständigen Unternehmer früher oder später. Das gilt insbesondere dann, ...
An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das ...
An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das Pflichtteilsrecht, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung und vielem mehr.
An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das ...
Die Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GbR kann die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters vor deren Auflösung bewahren. Zudem wird der Gesellschaftsanteil der ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Erst kein Glück, dann noch Pech: Der Erblasser gibt zu Lebzeiten sein Vermögen weg; ein nach dem Erbfall vom Erben angestrengter Prozess auf Rückgabe geht verloren und schließlich versagen FA und FG auch noch den Abzug der Prozesskosten bei der Erbschaftsteuer – so geschehen im Fall des BFH (6.11.19, II R 29/16). Das höchste deutsche Steuergericht ist dem nun entgegengetreten: Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, ...