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  • · Fachbeitrag · Unbeschwert in den Ruhestand

    Unternehmensnachfolge als Altersvorsorge: Ratenzahlung, Nießbrauch, Pacht & Co.

    von Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragter Anna Rehfeldt, LL.M.

    | Bin ich im Alter abgesichert und wird mein Vermögen zum täglichen Leben reichen? Diese und weitere existenzielle Fragen stellen sich jedem selbstständigen Unternehmer früher oder später. Das gilt insbesondere dann, wenn die private Altersvorsorge bisher ins Hintertreffen geraten ist und keine Absicherungen veranlasst wurden. Im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge kann man dieses Problem aber angehen und sich, je nach Fallkonstellation, eine anhaltende Altersvorsorge schaffen. Als Schlagworte verdeutlichen insoweit Ratenzahlung, Nießbrauch oder Pacht einige der Möglichkeiten, die nachfolgend erläutert werden. |

    1. Grundsätzliches zur Unternehmensnachfolge

    Wer sein Leben lang Zeit, Engagement und Herzensblut in sein Unternehmen investiert hat, will im Zweifel sein Unternehmen und damit sein Lebenswerk nicht altersbedingt schließen müssen. Die Unternehmensnachfolge ist hier ein in der Praxis gern herangezogener Lösungsweg, um dies zu verhindern. Sei es in Form der Übergabe innerhalb der Familie, durch Verkauf an einen außenstehenden Dritten, verkauf an einen Mitarbeiter oder aber durch Verkauf oder Verpachtung.

     

    Bei der Entscheidung über die Art und Weise der Unternehmensnachfolge sollte man neben seinen Emotionen auch rationale Gründe einbeziehen, namentlich die Altersvorsorge.

            

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