Der BFH (28.5.19, II R 4/16, Abruf-Nr. 212775 ) hat die praxisrelevante Frage geklärt, wie der abzuziehende Nießbrauchswert zu berechnen ist, wenn der Empfänger einer Immobilien-Schenkung eine Verbindlichkeit übernimmt, der Schenker aber aufgrund eines Vorbehaltsnießbrauchs Zins und Tilgung für diese Verbindlichkeit weiterhin bedient.
Die Vereinbarung einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel kann vor allem für Gesellschafter interessant sein, die ihre Erbfolge aufgrund der Bindungswirkung von Erbvertrag oder gemeinschaftlichem Testament nicht ...
An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das ...
An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das Pflichtteilsrecht, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung und vielem mehr.
An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das ...
Die Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GbR kann die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters vor deren Auflösung bewahren. Zudem wird der Gesellschaftsanteil der ...
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Erst kein Glück, dann noch Pech: Der Erblasser gibt zu Lebzeiten sein Vermögen weg; ein nach dem Erbfall vom Erben angestrengter Prozess auf Rückgabe geht verloren und schließlich versagen FA und FG auch noch den Abzug der Prozesskosten bei der Erbschaftsteuer – so geschehen im Fall des BFH (6.11.19, II R 29/16). Das höchste deutsche Steuergericht ist dem nun entgegengetreten: Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, ...