Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen. Unerheblich ist, ob es sich um eine teilentgeltliche Übertragung handelt, bei der die ...
Wie der BFH mit Urteil vom 17.6.20 entschieden hat, können auch unbekannte Erben zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht ...
Erfolgt die Teilerbauseinandersetzung drei Jahre nach dem Erbfall, steht der Verschonungsabschlag nach § 13a ErbStG der Erbengemeinschaft zu und nicht dem Erben, der den begünstigten Gegenstand im Zuge der ...
Im Streitfall hatte ein über 90-jähriger verwitweter Betriebsinhaber beantragt, den seit Jahren im Familienunternehmen tätigen Geschäftsführer G als Kind anzunehmen. Er wollte mit der Adoption des Volljährigen die Unternehmensnachfolge vorbereiten und „sein Lebenswerk“ in guten Händen wissen. Sehr zum Leidwesen seines leiblichen Sohnes, der sein Erbe geschmälert sah und die sittliche Rechtfertigung des Unterfangens infrage stellte. Doch das OLG Schleswig (Beschluss vom 1.8.19, 8 UF 102/19, Abruf-Nr. ...
Die neue Studie „Nachfolgemonitor 2020“ zeigt die weiterhin angespannte Lage im deutschen Mittelstand. Der gemeinsam vom Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, Creditreform Rating und dem KompetenzCentrum für ...
Die Vereinbarung einer einfachen erbrechtlichen Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag einer GbR empfiehlt sich, wenn alle Erben oder ein oder mehrere Vermächtnisnehmer der Gesellschafter ohne weitere Beschränkungen ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängen, werden nicht als Minderung des Erwerbs berücksichtigt (§ 6 Abs. 1 BewG). Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung erst mit dem Eintritt der Bedingung ein (§ 158 Abs. 1 BGB).