Der Erwerber eines Betriebs(teils) in der Insolvenz haftet nach § 613a Abs. 1 BGB für Ansprüche der übergegangenen Arbeitnehmer auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur zeitanteilig für die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgelegte Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für die Leistungen, die auf Zeiten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen, haftet er auch dann nicht, wenn für diesen Teil der Betriebsrente nach dem Betriebsrentengesetz der Pensions-Sicherungs-Verein ...
Schließt ein Arbeitgeber einen Sozialplan ab, bevor er den Betrieb veräußert, dann meist mit dem Hintergrund, den Betrieb überhaupt erst veräußerbar und damit übergangsfähig zu machen. Für den wirtschaftlichen ...
Die Vereinbarung einer einfachen erbrechtlichen Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag einer OHG empfiehlt sich, wenn alle Erben oder ein oder mehrere Vermächtnisnehmer der Gesellschafter ohne weitere Beschränkungen ...
Das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters und die Fortsetzung der Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter bieten der OHG und deren Gesellschaftern Schutz vor Überfremdung, die durch den Eintritt von (unbekannten) Dritten als Erben entstehen könnte. Da die Fortsetzung der Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter bei der OHG dem gesetzlich geregelten Normalfall entspricht, soll hier die modifizierte Fortsetzungsklausel behandelt werden.
In 2019 stieg die Gründungsneigung in den meisten Bundesländern leicht – nur Bremen, Berlin und Rheinland-Pfalz wiesen einen Rückgang auf. Dennoch konnte die Bundeshauptstadt ihren Spitzenplatz unter den ...
Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt. Dies hat das FG ...
Effizientes Projektmanagement? Ihr Wettbewerbsvorteil!
Immer komplexere Anforderungen verlangen nach effizienten Prozessen in der Kanzlei. Die neue Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell zeigt Ihnen die Wege zu einem strukturierten Projektmanagement. Mit praktischen Beispielen und direkt nutzbarem Ablaufplan für Ihre Kanzlei!
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2026 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin sind unter anderem: Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich, steuerliche Überlegungen bei Mietimmobilien und das Lohnsteuerabzugsverfahren.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Als Schenkung unter Lebenden gilt nach Auffassung des BFH auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft, soweit der Wert, der sich für seinen Anteil zur Zeit seines Ausscheidens nach § 12 ErbStG ergibt, den Abfindungsanspruch übersteigt.