An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das Pflichtteilsrecht, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung und vielem mehr.
Die Vereinbarung einer qualifizierten erbrechtlichen Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag einer GbR empfiehlt sich, wenn nur bestimmte und nicht alle Erben ohne Einschränkung (wie dies bei der einfachen ...
An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das ...
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG greift auch dann ein, wenn Miterben zunächst die Bildung von Bruchteilseigentum und in einem zweiten Schritt die Übertragung auf einen Miterben vereinbaren, wenn dieser unmittelbar Alleineigentümer wird. Dies hat das FG Münster (29.10.20, 8 K 809/18 GrE) entschieden.
Der unbekannte Erbe i. S. d. § 1960 Abs. 1 S. 2 BGB kann als zunächst abstraktes Subjekt Steuerschuldner sein, das sich später als eine Person oder als eine Mehrheit konkreter Personen erweisen kann (BFH 21.12.
Befinden sich bei einer Abspaltung die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer Personengesellschaft und werden diesem infolge der Abspaltung ...
Ob Betriebsveranstaltung, Erholungsbeihilfe oder Fahrtkostenzuschuss: Die neue Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, wie Ihre Mandanten Lohnsteuerpauschalierungen rechtssicher nutzen und so die Steuerlast optimieren. Mit vielen Fallbeispielen zur direkten Umsetzung!
Rund um die Betriebsprüfung: 20 typische Fehler kennen und vermeiden
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27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen. Unerheblich ist, ob es sich um eine teilentgeltliche Übertragung handelt, bei der die ...