Das OLG München (Beschluss vom 23.7.24, 33 Wx 329/23 e) hat klargestellt: Ein handschriftliches Testament ist nur dann wirksam, wenn der vollständige Text inklusive der Benennung des Erben und die Unterschrift eigenhändig vom Erblasser geschrieben wurden. Wird die Begünstigte – wie im Urteilsfall – lediglich mithilfe eines maschinenschriftlichen Adressaufklebers oder durch ein Symbol (z.B. Pfeil) bestimmt, genügt dies nicht dem strengen Formerfordernis des § 2247 Abs. 1 BGB. Solche nicht ...
Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler ist gespickt mit interessanten Informationen aus dem Praxisalltag, wie u. a. aktuelle Fakten zur Mindestlohnerhöhung, die ...
Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 23.6.25 (10 K 1483/24 E) entschieden.
In der Episode des AStW-Podcasts nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht unter die Lupe. In dieser Woche geht es u. a. um die Nebenbestimmungen bei Schlussabrechnungen, wie z. B. Prüfungsvorbehalte und Aufbewahrungspflichten, die man unbedingt im Blick behalten sollte. Ein Blick wird auch auf mögliche steuerliche und rechtliche Neuerungen durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung geworfen, das sich noch im ...
Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 AO führen. Der Umstand, dass ...
In Rheinland-Pfalz stehen in den kommenden fünf Jahren rund 9.000 Unternehmen zur Übergabe an – doch nur ein Drittel hat bislang konkrete Schritte für eine Nachfolgeregelung eingeleitet. Das ist das zentrale ...
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Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
Die „Deutsche Unternehmerbörse“ DUB.de zählt zu den größten Plattformen, über die Firmen nach Käufern suchen. Nun hat laut einer Meldung der Börse Frankfurt die JDB Holding GmbH die „Deutsche Unternehmerbörse“ DUB.de an Dealcircle verkauft. Es soll sich dabei um einen Millionen-Deal ( www.iww.de/s13167 ) handeln. Dabei enthält das Dealcircle-Portfolio bereits die Plattform Amber. Alle drei Marken – Dealcircle, Amber und DUB – sollen weiterhin eigenständig operieren.