Zum 1.1.25 ist nicht nur die Grundsteuerreform in Kraft getreten, sondern auch eine geänderte Höfeordnung. Sie betrifft vor allem landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Für viele Betriebe, die ihre Nachfolge planen, ist das eine Zäsur, denn die neuen Bewertungsmaßstäbe wirken sich direkt auf die Abfindung weichender Erben aus.
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf die Referentenentwürfe vom ...
Nach der Sommerpause haben Dietrich Loll und seine Co-Moderator Steffen Pasler wieder viele neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht mitgebracht, die sie in der neuen AStW-Podcast-Episode vorstellen.
In dieser Rubrik weisen wir Sie regelmäßig auf anstehende IWW-Webinare hin. Neu im Angebot sind ab sofort zwei Webinare zu Dauerbrennern in der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gestaltungsberatung, nämlich Neues zu „Nießbrauchsgestaltungen“ und zur „Güterstandsschaukel“ . Merken Sie sich die Termine gerne schon mal vor (nähere Infos unter iww.de/webinare ).
Das OLG München (Beschluss vom 23.7.24, 33 Wx 329/23 e) hat klargestellt: Ein handschriftliches Testament ist nur dann wirksam, wenn der vollständige Text inklusive der Benennung des Erben und die Unterschrift ...
Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler ist gespickt mit interessanten Informationen aus dem Praxisalltag, wie u. a. aktuelle Fakten zur Mindestlohnerhöhung, die ...
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Der BGH hat die bisherige Bewertungseinheit von Gewinnfeststellungs- und Einkommensteuerhinterziehung aufgegeben. Zudem wurde erstmals eine Wertgrenze für das „große Ausmaß“ ungerechtfertigter Steuervorteile definiert. Die Sonderausgabe von PStR Praxis Steuerstrafrecht zeigt, was das für die Praxis bedeutet.
Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 23.6.25 (10 K 1483/24 E) entschieden.