· Fachbeitrag · Strenge bzw. modifizierte Trennungstheorie
Zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter bei § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG
Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln. Ausschlaggebend hierfür ist der Sinn und Zweck des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG, Umstrukturierungen bei Mitunternehmerschaften im Anwendungsbereich dieser Norm unter Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu ermöglichen, ohne dass eine Ertragsteuerbelastung ausgelöst wird.
Sachverhalt
Streitig war, ob die teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft zu einem Gewinn führt. Im Wesentlichen ging es darum, ob bei der Berechnung des Gewinns aus der Übertragung eines bebauten Grundstücks die sog. strenge Trennungstheorie zugrunde zu legen ist oder ob der Veräußerungsgewinn nach der sog. modifizierten Trennungstheorie zu ermitteln ist.
Im Streitfall ging es konkret um eine zu Buchwerten erfolgte teilentgeltliche Übertragung eines bebauten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen des Beigeladenen bei der Steuerpflichtigen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft.
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