27.10.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Kapitalanlagen
Investmentfonds, die ihren Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten von Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger nicht fristgerecht nachkommen, werden nach § 6 InvStG pauschal besteuert. Diese sogenannte Strafbesteuerung wurde zwar durch den EuGH (9.10.14, C-362/12, van Caster, DStRE 14, 1318) für europarechtswidrig befunden, bleibt bis zur gesetzlichen Anpassung jedoch weiterhin anwendbar. Fraglich ist insbesondere ob die Pauschalversteuerung auch bei in Liquidation ...
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09.09.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Betriebsprüfung
Im Rahmen einer Außenprüfung kann die Finanzverwaltung die Herausgabe digitalisierter Steuerdaten zur Speicherung und Auswertung auf mobilen Rechnern der Prüfer nur verlangen, wenn Datenzugriff und Auswertung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen der Finanzverwaltung stattfinden. Eine Speicherung von Daten über den tatsächlichen Abschluss der Prüfung hinaus ist durch § 147 Abs. 6 S. 2 AO nur gedeckt, soweit und solange die Daten noch für Zwecke des ...
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27.08.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Betriebsprüfung
Gerade in Gastronomiebetrieben werden Buchführungen im Rahmen von Betriebsprüfungen oft schon aufgrund formeller Mängel in der Kassenführung als nicht ordnungsgemäß verworfen. In dieser Branche, welche durch eine gewisse Konstanz des Wareneinsatzes und eine geringe Lagerhaltung gekennzeichnet ist, bedienen sich Prüfer zur Hinzuschätzung von Besteuerungsgrundlagen regelmäßig der Methode des Zeitreihenvergleichs. Der BFH hat nun mit Urteil vom 25.3.15 (X R 20/13, Abruf-Nr. 178301 , DStR ...
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16.07.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Im Zusammenhang mit Steuerhinterziehungsdelikten kommt es vor, dass der Betroffene nach Begehung einer Straftat wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals „aktiv“ falsche Angaben gegenüber den Finanzbehörden macht. Die folgenden Ausführungen machen deutlich, dass bei der Beratung solcher Fälle insbesondere die Verfolgungsverjährung sorgfältig zu prüfen ist.
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