17.05.2016 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerstrafverfahren
Nach § 10 BpO darf die Betriebsprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung bei Vorliegen eines steuerstrafrechtlichen Anfangsverdachts erst nach Unterbrechung und Belehrung fortgesetzt werden. Sofern die Finanzbehörden hiergegen verstoßen, ergeben sich wichtige Verteidigungsansätze. Neben der Frage von etwaigen Verwertungsverboten ist stets zu prüfen, ob sich das rechtswidrige Agieren der Finanzbehörden zugunsten des Mandanten auf Tatbestandsebene, auf Vorsatzebene oder auf ...
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17.05.2016 · Fachbeitrag aus PStR · Betriebsprüfung
Hat der Betriebsprüfer während der Betriebsprüfung Anhaltspunkte für das mögliche Vorliegen einer Straftat nach § 369 AO, an der der Steuerpflichtige als Täter, Anstifter oder Gehilfe beteiligt ist, muss er sich an die für die Bearbeitung der Straftat zuständige Stelle wenden. Innerhalb der Finanzverwaltung sind dies die BuStra und die Steufa, außerhalb der Finanzverwaltung die StA.
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17.05.2016 · Fachbeitrag aus PStR · Verwertungsverbot
Nach Auffassung des FG Köln liegt ein Anordnungsgrund nur vor, wenn eine Verletzung des subjektiven Rechts auf Wahrung des Steuergeheimnisses durch eine nicht durch eine Rechtsgrundlage abgedeckte Auskunft droht. Denn diese Verletzung könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden und kann nur durch Erlass der einstweiligen Anordnung aufgehalten werden.
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17.05.2016 ·
Checklisten aus PStR · Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren · Einleitung und Beendigung eines Strafverfahrens
Gerade die ersten Schritte und Maßnahmen des Verteidigers sind für den Erfolg des Steuerstrafverfahrens von außerordentlicher Bedeutung: Der Verteidiger muss die dem Mandanten und seinem Verteidiger im Ermittlungsverfahren zustehenden Rechte richtig nutzen, um nicht wiedergutzumachende Nachteile zu vermeiden.
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11.05.2016 · Nachricht aus PStR · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte 5 Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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10.05.2016 · Fachbeitrag aus PStR · Steufa-Praxis
Ein Wollgeschäft machte seit Jahren Verluste, die Kontounterlagen werden zurückbehalten, die Mitwirkung verweigert – welcher Betriebsprüfer sollte da nicht auf die Idee kommen, dass Einnahmen verschwiegen wurden?
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10.05.2016 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Beim Steuerstrafrecht handelt es sich um Blankettstrafrecht. Die Rechtslage kann nur in einer Zusammenschau straf- und steuerrechtlicher Normen zutreffend erfasst und bewertet werden. Damit ist ein Angeklagter regelmäßig überfordert, wenn er nicht über Spezialwissen verfügt. Eine laienhafte oder intuitive Einschätzung der Rechtslage, wie sie bei Normen des Kernstrafrechts möglich ist, genügt nicht.
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10.05.2016 · Fachbeitrag aus PStR · Insolvenzstrafrecht
Natürliche Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, müssen längere Zeit mit einer Strafverfolgung rechnen, wenn sie Vermögensbestandteile verheimlichen. Tatbeendigung und damit Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist ist erst anzunehmen, wenn dem Täter die Restschuldbefreiung erteilt worden ist – so der 1. Strafsenat des BGH.
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03.05.2016 · Fachbeitrag aus PStR · Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
Die Parteien eines Architektenvertrags treffen nach Vertragsschluss und Leistungserbringung eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ zur Hinterziehung von Umsatzsteuer. Damit ist nicht nur der Abänderungsvertrag, sondern das gesamte Vertragsverhältnis nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen das SchwarzGBekG nichtig, sodass aus diesem Vertrag keine Gewährleistungsrechte oder Honoraransprüche mehr hergeleitet werden können.
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03.05.2016 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerstrafverfahren
Gerade die ersten Schritte und Maßnahmen sind für das Steuerstrafverfahren von außerordentlicher Bedeutung: Der Verteidiger muss die dem Mandanten und seinem Verteidiger im Ermittlungsverfahren zustehenden Rechte richtig nutzen, um nicht wiedergutzumachende Nachteile zu vermeiden.
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