DatenschutzFotos, die Personen zeigen, rechtssicher veröffentlichen: So gehen Sie vor
Wenige Themen haben seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für so viel Verunsicherung gesorgt, wie der Umgang mit Fotos, die Personen zeigen. Dabei ist die Problematik nicht neu. Wer Fotos ohne ausreichende Einwilligung veröffentlicht – sei es im Internet, in der Praxis oder in Printmedien –, kann sich Schadenersatzansprüchen der abgebildeten Personen und Bußgeldern ausgesetzt sehen. Es ist daher immer gut abzuwägen, ob bzw. welche Fotos veröffentlicht werden sollen. In jedem Fall sollte die Einwilligung der abgebildeten Personen sichergestellt und nachweisbar sein.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 04/2019, S. 18 · ID: 45827742