ArbeitsrechtKein Verfall von Urlaub ohne Aufklärung durch den Arbeitgeber
13.03.20192 Min. Lesedauervon RA, FA MedR und Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann und RRef. Björn Bredehöft, Dortmund
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt am Ende des Kalenderjahres nur, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallsfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch freiwillig nicht genommen hat (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15, IWW-Abruf-Nr. 207302). Das Urteil betrifft auch die Inhaber von Physiotherapiepraxen.
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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EinloggenAUSGABE: PP 04/2019, S. 17 · ID: 45793320