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Apr. 2019

LeserforumReduzierung der Tätigkeit in eigener Praxis und gleichzeitig Nebenjob: scheinselbstständig oder nicht?

20.03.20191 Min. Lesedauermitgeteilt von RA Ralph-Jürgen Bährle, Nothweiler

Frage: „Zurzeit denke ich als Physiotherapeut darüber nach, in meiner Praxis nur noch Privatpatienten zu behandeln. Das würde natürlich zu wenig Einkommen insgesamt bedeuten. Daher hätte ich gern gewusst, ob ich nebenberuflich in einer Golffitting Agentur oder im Fitnessstudio arbeiten könnte, ohne unter die Scheinselbstständigkeit zu fallen.“

Antwort: Wenn Sie Ihre eigenen bisherigen Praxisräume behalten, können Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf die Behandlung von Privatpatienten reduzieren, ohne dass das Risiko der Scheinselbstständigkeit für Ihre Tätigkeit als Physiotherapeut auftritt. Dieses Risiko entsteht, wenn Sie

  • Ihre selbstständige Tätigkeit als freier Mitarbeiter in einer anderen Praxis ausüben wollen oder
  • Ihren Nebenjob als freier Mitarbeiter ausüben wollen (dann bezogen auf den Nebenjob).

Merke | Üben Sie Ihren Nebenjob im Rahmen eines Minijobs oder einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Arbeitnehmer aus, gibt es kein Risiko einer Scheinselbstständigkeit. Wenn Sie Ihre Tätigkeit in der eigenen Praxis reduzieren und weiterhin Kassenpatienten behandeln wollen, müssen Sie sich weiterhin an die Rahmenverträge und die Anforderungen an die zeitliche Präsenz halten (siehe PP 02/2019, Seite 15).

AUSGABE: PP 04/2019, S. 2 · ID: 45713422

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