PatientenbindungMusik- oder TV-Wiedergabe in den Praxisräumen: Haben Sie an GEMA- und Rundfunkgebühr gedacht?
22.03.20195 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrlepartner.de
Sie wollen Ihren Patienten die Wartezeit durch Musik, Filme oder Fernsehprogramm verkürzen? Eine gute Idee, vergessen Sie aber die GEMA- und die Rundfunkgebühr nicht!
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EinloggenAUSGABE: PP 04/2019, S. 12 · ID: 45806860