Der Progressionsvorbehalt führt zu durchaus interessanten, aber gleichwohl komplexen Fragestellungen im System des internationalen Steuerrechts, die regelmäßig auch die Finanzgerichtsbarkeit beschäftigen. Diese zweiteilige Beitragsserie, unterteilt in eine Outbound- und Inbound-Konstellation, stellt die Anwendung des Progressionsvorbehalts am Musterfall detailliert dar und zeigt die sich daraus ergebenden Fallen bei EU-/EWR- sowie Drittstaaten-Konstellationen auf.
Ein Steuerberater handelt grob fahrlässig (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO), wenn er die in der Anlage N-Gre ausdrücklich gestellte Frage nach steuerfreien Kinderzulagen bei einem in der Schweiz tätigen Grenzgänger nicht ...
Zahlt ein österreichischer Arbeitgeber nach österreichischem Recht für seinen in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitnehmer Beiträge an eine
betriebliche Versorgungskasse in Österreich, handelt es sich nach ...
Ein Einkommensteuerbescheid, mit dem ein fiktiver Veräußerungsgewinn von Kapitalgesellschaftsanteilen aufgrund eines Wegzugs ins EU-Ausland festgesetzt wurde, wird aufgehoben, wenn die Anteile später zu einem niedrigeren Wert verkauft werden und die Wertminderung im Zuzugsstaat „nicht berücksichtigt“ wird (§ 6 Abs. 6 S. 1 AStG). Das FG Münster hat nun entschieden, dass diese Regelung nicht eingreift, wenn im Zuzugsstaat keine Steuererklärung abgegeben wird (FG Münster 17.9.20, 5 K 3356/17 E, s. auch ...
Zieht ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Schweizer Kapitalgesellschaft von Deutschland in die Schweiz, unterliegen seine Wertzuwächse aus der Beteiligung nicht bereits bei Wegzug der inländischen ...
Aus der befristeten oder unbefristeten Überlassung von Rechten, die in einem inländischen Register eingetragen sind, können sich inländische Einkünfte ergeben, die zu einer beschränkten Steuerpflicht führen.
So setzen Mandanten die neuen Vorgaben im ESG-Reporting um
Im Mittelpunkt des kostenlosen IWW-Webinars Praxis Nachhaltigkeit am 30.09.2025 steht die EU-Taxonomie ‒ und die Frage, wie die neuen Vorgaben die Praxis im ESG-Reporting verändern. Das Webinar liefert Ihnen Orientierung im komplexen Geflecht von CSRD, CSDDD, CBAM und vor allem zur weiterentwickelten EU-Taxonomie.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
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Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice sowie Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung ( Österreich) und die Besteuerung von Grenzpendlern (Niederlande und Frankreich) wurden die jeweils im Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie abgeschlossenen Konsulationsvereinbarungen zum jeweiligen DBA erweitert bzw. verlängert. Hierzu haben die zuständigen Behörden Ende September bzw. im Oktober 2002 ...