Vermehrt kaufen deutsche Autohändler im EU-Ausland Neufahrzeuge von Privatpersonen an, um diese dann in Deutschland wiederum an Privatkunden zu verkaufen. Auf den Verkauf wenden die Autohändler in der Regel die kundengünstige Differenzbesteuerung an. Dies geschieht insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug im EU-Ausland bereits mit Umsatzsteuer belegt wurde. Ein gravierender Fehler – und vor allem ein teurer, wie ein aktueller Fall aus der Betriebsprüfungspraxis zeigt.
Das FG Baden-Württemberg ist der Überzeugung, dass die sog. „überdachende Besteuerung“ von Arbeitnehmern, die ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und in die Schweiz ziehen, gegen das zwischen der Schweiz und ...
Verluste einer im EU-Ausland ansässigen Betriebsstätte können im Inland ausnahmsweise abgezogen werden, wenn es sich um „finale“ Verluste handelt. Das FG Köln hat jetzt dem EuGH die Definition sogenannter ...
„Die EU-Standard-Mehrwertsteuererklärung spart Unternehmen jährlich bis zu 15 Milliarden Euro!“, teilte die Europäische Kommission verheißungsvoll mit, als das Europäische Parlament dem Kommissionsvorschlag mit großer Mehrheit im Februar dieses Jahres zustimmte. Der am 23.10.2013 auf den Weg gebrachte Kommissionsvorschlag (COM (2013) 721 final) soll allen Beteiligten nur Vorteile bringen: Die Unternehmerschaft profitiere von einem vereinfachten Verfahren, niedrigeren Kosten und weniger Bürokratie. Und ...
Deutschland und Großbritannien haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigt, mit dem die Verhandlungen über neue Präferenzregelungen für geistiges Eigentum (sog. Patentboxen) im Rahmen des BEPS-Projekts ...
Ein im Inland ansässiger atypisch stiller Gesellschafter einer ausländischen (hier: österreichischen) Kapitalgesellschaft, die im Inland über keine Betriebsstätte verfügt und die ihrerseits aufgrund gesetzlicher ...
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Am 31.10.2014 ersuchte die Europäische Union die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf, in dem Streit über bestimmte diskriminierende Steuern Brasiliens zu entscheiden. Die EU ist der Ansicht, dass die Steuermaßnahmen Brasiliens den inländischen Herstellern einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen und gegen die WTO-Regeln verstoßen. Die EU bringt den Fall jetzt vor die WTO, weil sie wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen für brasilianische und europäische Unternehmen und Waren schaffen will ...