Diese für die Kommission erstellte Studie analysiert fünf Besteuerungsmodelle, um zwei grundsätzliche Probleme im jetzigen MwSt.-System zu lösen: die zusätzlichen Befolgungskosten, die denjenigen Steuerpflichtigen entstehen, die grenzüberschreitend handeln, im Vergleich zu den Steuerpflichtigen, die nur im Heimmarkt tätig sind, und andererseits die Betrugsanfälligkeit des Systems. Die fünf Besteuerungsmodelle würden die Umsetzung eines MwSt.- Systems nach dem Bestimmungslandprinzip in der EU ermöglichen ...
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und sein niederländischer Amtskollege Jeroen Dijsselbloem haben am 14.07.2015 in Brüssel einen besseren Informationsaustausch der Steuerverwaltungen beider Länder ...
Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 2.7.15 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 14.10.14 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7.9.99 mit Usbekistan zur Vermeidung der ...
Erteilt die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, so hat dies kindergeldrechtlich keine Rückwirkung. Für den Anspruch auf Kindergeld ist es erforderlich, dass der Kindergeldberechtigte den Titel im maßgeblichen Anspruchszeitraum tatsächlich in den Händen hält (BFH 5.2.15, III R 19/14).
Am 26.6.15 hat das BMF den Entwurf eines Anwendungsschreibens im Zusammenhang mit dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geschlossenen FATCA-Abkommen an bestimmte Verbände versandt. Diesen wird bis zum ...
Ein Modellversuch erlaubt Steuerpflichtigen vorab eine amtliche Auskunft („crossborder ruling“) über die mehrwertsteuerliche Behandlung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhalten (Vorbescheid).
Neu! IWW-Webinar Änderungen in der Lohnabrechnung 2026
Was ändert sich zum Jahreswechsel bei Lohnsteuer und Sozialversicherung? Das IWW-Webinar am 08.01.2026 bringt Sie schnell und einfach auf den neuesten Stand! Sie erhalten einen tagesaktuellen Gesamtüberblick mit konkreten Handlungsempfehlungen und praktischen Beispielen.
Es ist kein Geheimnis, dass noch einige Vorschriften im EStG existieren, die wohl nicht mit dem EU-Recht kompatibel sind. Eine Anpassung erfolgt in der Regel nur dann, wenn der EuGH die Unvereinbarkeit der jeweiligen Norm mit Unionsrecht festgestellt hat. Dies gilt nun auch für die Vorschrift des § 6b EStG. In dem seit 2009 währenden Streit zwischen der EU-Kommission und Deutschland hat nun der EuGH den Schlussstrich gezogen. Deutschland verstößt mit dem Inlandsbezug in § 6b EStG gegen den Grundsatz der ...