Überlassen ausländische Autoren oder Journalisten einem deutschen Medienunternehmen ihre Werke zur umfassenden Nutzung, ist ein Steuerabzug nach § 50a EStG vom Honorar vorzunehmen. Nach zwei jetzt veröffentlichten Entscheidungen des FG Köln gilt dies auch für den Fall, dass ein sog. „total buy out“ vorliegt, d. h. sämtliche Rechte gegen eine Pauschalvergütung übertragen werden (FG Köln, 28.9.16, 3 K 2206/13; FG Köln 25.8.16, 13 K 2205/13; s. auch FG Köln, Pressemitteilung vom 16.1.17.
Das FG Münster hat in einem am 16.1.17 veröffentlichten Beschluss vom 20.9.16 (Az. 9 K 3911/13 F) erhebliche Zweifel daran geäußert, dass die einschlägige gewerbesteuerliche Kürzungsvorschrift (§ 9 Nr.
Die Kommission hat heute das Inkrafttreten neuer Vorschriften begrüßt, die gewährleisten sollen, dass den Mitgliedstaaten alle von ihnen benötigten Informationen über Steuervorbescheide für multinationale ...
Mit Panama besteht kein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das vorliegende Abkommen – das erste dieser Art mit Panama überhaupt – regelt die steuerliche Behandlung von Einkünften aus dem internationalen Luft- und Schiffsverkehr (s. auch BMF-Mitteilung vom 13.12.16).
Im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein, für inländische Steuerpflichtige steuerberatend tätig zu werden. Dies hat der BFH im Anschluss an ...
Die USA sind ein wichtiger Handelspartner vor allem auch des deutschen Mittelstandes und wohlhabender Privatpersonen. Für sie und deren steuerliche Berater gewinnen steuerliche Themen zunehmend an Bedeutung.
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Auch wenn im Ausland bezogener Arbeitslohn nach einem DBA von der inländischen Besteuerung befreit ist, muss er im Inland versteuert werden, wenn die Nachweiserfordernisse des § 50d Abs. 8 EStG nicht erfüllt sind. Für den Nachweis der im Ausland entrichteten Steuer ist es erforderlich, dass der konkrete Betrag der Steuerabführung belegt wird – so das FG Köln 16.06.16, 13 K 3649/13, EFG 16, 1711.