Der BFH hat entschieden, dass eine auf ausländischem Recht beruhende Buchführungspflicht eines Steuerpflichtigen zugleich als Mitwirkungspflicht im (inländischen) Steuerverfahren zu beurteilen ist. Für den Steuerpflichtigen ergibt sich der Vorteil, dass er die ohnehin zu fertigenden Buchführungsunterlagen zugleich auch für Steuerzwecke verwenden kann (BFH14.11.18, I R 81/16; s. auch BFH-Pressemitteilung Nr. 22/19 vom 17.4.19).
In einem heute auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlichten BMF-Schreiben bestätigt die Finanzverwaltung nun offiziell, dass Entgelte beziehungsweise Vergütungen, die für die Platzierung von ...
Mit dem Brexit wird Grobritannien zum Drittland. Das BMF hat sich in einem Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen bei einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geäußert (BMF 8.4.
Unterhaltszahlungen für Studium und Ausbildung in Großbritannien, das Ehegattensplitting für Briten in Deutschland oder der Handwerkerbonus für das englische Ferienhaus: Welche Steuervorteile entfallen für Arbeitnehmer und Rentner bei einem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt die Nachteile im Überblick (s. auch Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Pressemitteilung vom 29.3.19).
Im Dezember 2018 mündeten die langjährigen MwSt-Reformpläne der EU mit den sog. „Quick-Fixes“ endlich in erste Umsetzungsschritte, die bereits ab dem 1.1.20 greifen. Nachdem in den Teilen 1 und 2 dieser ...
Chinas Ministerpräsident Li Keqiang kündigte am 5.3.19 im Rahmen eines nationalen Volkskongresses eine weitergehende Mehrwertsteuerreform in China an. Demnach sollen die gesamten steuerlichen Belastungen für die ...
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
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In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Eine an ausländische Prominente gezahlte sogenannte Appearance Fee für deren Teilnahme an Eventveranstaltungen unterliegt nach einem Urteil des FG Köln dem inländischen Steuerabzug (FG Köln 15.2.18, 2 K 2612/16; anhängig beim BFH unter I B 40/18).