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  • 28.06.2019 · Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht

    Sonderausgabenabzug für Pflichtbeiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen

    | Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben zum Sonderausgabenabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen für Pflichtbeiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst a), § 50 Abs. 1 S. 3 EStG) Stellung genommen (BMF 26.6.19, ). |

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