Der Anspruch auf Kindergeld im nachrangigen Staat ist nicht gemäß Art. 68 Abs. 2 S. 3 VO Nr. 883/2004 ausgeschlossen, wenn nur ein Anspruch im nachrangigen Staat besteht, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch im vorrangigen Staat aber nicht erfüllt werden. Die Koordinierungsregel des Art. 68 Abs. 2 S. 3 der VO Nr. 883/2004 ist nur anwendbar, wenn konkurrierende Ansprüche im Sinne dieser Vorschrift vorliegen (BFH 18.2.21, III R 27/19, DStR 21, 725 ).
Der Schweizerische Bundesrat hat am 10.11.21 das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) sowie die zugehörige Verordnung per 1.1.22 in Kraft gesetzt.
Wäre ein unbesichertes Konzerndarlehen nur mit einem höheren als dem tatsächlich vereinbarten Zinssatz fremdüblich, hat eine Einkünftekorrektur vorrangig in Höhe dieser Differenz zu erfolgen. Das hat der BFH in ...
Mit dieser Umfrage möchten wir – in Kooperation mit dem Bund der Steuerzahler – ermitteln, welche Fristverlängerungen für die Abgabe der nächsten Steuererklärungen oder für die Erstellung von Jahresabschlüssen aus Ihrer Sicht angemessen sind. Gerne möchten wir auch von Ihnen wissen, wie Sie die Corona-Fördergeldprogramme hinsichtlich der Konzeption und praktischen Abwicklung bewerten und ob Sie genügend Kapazitäten in Ihrer Kanzlei vorhalten können, um die anstehende Reform der Grundsteuer für ...
Das BMF veröffentlichte am 25.10.21 den Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasenabwehrverordnung). Darin werden die nicht ...
Sportwettenanbieter müssen weiterhin eine Wettsteuer in Höhe von 5 % auf getätigte Wetteinsätze erheben. Die Besteuerung von Sportwetten nach § 17 Abs. 2 RennwLottG ist mit dem Verfassungs- und Europarecht ...
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Die Einordnung einer nach dem Recht des US-Bundesstaats Colorado gegründeten LLC als Personen- oder Kapitalgesellschaft richtet sich nach dem sog. Typenvergleich unter Berücksichtigung der im BMF-Schreiben vom 19.3.04 genannten Merkmale. Mit seinen zwei inhaltsidentischen Beschlüssen (BFH 18.5.21, I B 75/20, I B 76/20) bestätigt der BFH seine frühere Rechtsprechung.