Die Finanzverwaltung hat zur Anrechenbarkeit von Quellensteuer auf Dividenden chinesischer Unternehmen Stellung bezogen (BMF 31.3.22, IV C 1 - S 2283-c/19/10012 :004).
Das IWW Institut bietet im Bereich des Steuerstrafrechts eine ganz neue Form der digitalen Fortbildung an: Erarbeiten Sie zusammen mit den anderen Teilnehmern und dem Referenten, LRD Dr. Karsten Webel, LL.M.
Bei in einem inländischen Register eingetragenen Rechten geht das BMF auch ohne weiteren Inlandsbezug von einer Quellensteuerpflicht aus. Die dazu ergangene Vereinfachungsregel, wonach unter bestimmten Voraussetzungen ...
Die BRAK hat zu einer Vorlagefrage des BFH beim BVerG Stellung genommen. Dabei geht es um die Behandlung von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Anwendung von DBA (s. auch BRAK, Mitteilung vom 9.3.22).
Der BFH hat entschieden, dass Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu einer Kranken- und Pflegeversicherung auch bei steuerfreien Gehältern und Renten aus dem EU-Ausland als Sonderausgaben absetzbar sind, wenn der ...
Nach Art. 18 Abs. 1 S. 2 Buchst. c) DBA-Kanada hat Deutschland als Quellenstaat kein Besteuerungsrecht an Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Renten ausschließlich auf Beitragszahlungen ...
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien zur Entlastung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde nunmehr letztmalig bis zum Juni 2022 verlängert. Auch die deutschen und luxemburgischen Steuerbehörden haben sich darauf geeinigt, die Verständigungsvereinbarung für Grenzpendler im gegenseitigen Einvernehmen zum 30.6.22 zu kündigen (BMF 25.3.22, IV B 3 - S-1301-BEL/20/10002 :001, IV B 3 - S-1301-LUX/19/10007 :004).